Alter Schwede!
Viele glauben irrtümlicherweise, auch ein Führerschein werde als Ausweis akzeptiert. Dem ist nicht so. Der ÖAMTC informiert: "Ein gültiger oder bis höchstens fünf Jahre abgelaufener Reisepass oder ein gültiger Personalausweis ist erforderlich."
Kinder können entweder im Pass der Eltern eingetragen werden oder bis zum zwölften Geburtstag einen eigenen "Kinderreisepass" ausgestellt bekommen.
In Slowenien gilt übrigens noch "Licht am Tag" (Strafe bei Missachtung 40 Euro), Warnwestenpflicht (Strafe ebenfalls 40 Euro), das Missachten des Überholverbotes belastet die Reisekasse gar mit 500 Euro.
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