Ausgangspunkt des Rechtsstreits war ein Auftritt Mankers in der ORF-Sendung "Extrazimmer" im vergangenen Sommer, wo dieser seiner Genugtuung Ausdruck verlieh, dass es hierzulande keine "ethnische Reinheit" gebe. "Österreichisch gibt's gar nicht. Höchstens die Kretins in Kärnten. Die sind's so halbwegs, aber deswegen sind sie auch so bescheuert", stellte der 50-jährige Künstler wörtlich fest.
Der Bursch aus Bad Kleinkirchheim, der daheim vor dem Fernseher saß, war erbost. Er sei gleich in sein Zimmer gelaufen und habe im Strafgesetzbuch nachgesehen, das ab und zu auf seinem Nachtkastl liege, berichtete der 17-Jährige nun Richterin Karin Burtscher. Am nächsten Tag erstattete er am örtlichen Polizeiposten Anzeige wegen Verhetzung. "Ich finde es nicht richtig, wenn die Kärntner Bevölkerung pauschal beleidigt wird und das vor allem in einem öffentlich-rechtlichen Sender geschieht, wo auch die Kärntner Steuerzahler Rundfunkgebühr zahlen", erläuterte er.
"Infantile Empörung des Klägers"
Paulus Manker sprach in seiner gerichtlichen Einvernahme von einer "infantilen Empörung des Klägers", der vom BZÖ "instrumentalisiert" bzw. "benutzt" werde. Das BZÖ stehe "für eine politische Haltung, die mir zutiefst zuwider ist, und den Versuch, damit politisches Kleingeld zu machen". Der Ausdruck "Kretins" sei "auf einzelne Teile der Pimperl-Partei BZÖ, die vor dem Aussterben steht" und nicht pauschal gegen die Bewohner des südlichsten Bundeslands gerichtet gewesen, so Manker.
Privatanklage wegen Beleidigung hatte der Schüler erst erhoben, als der Theatermacher seinen "Extrazimmer"-Auftritt wenig später in mehreren Interviews verteidigte und sich dabei über die Anzeige des damals 16-Jährigen lustig machte. Mit 16 solle man sich "für Mädchen, Cola-Rum und schnelle Autos" interessieren, "wenn man eine gesunde Entwicklung nehmen will", befand Manker.
Die Richterin stellte am Ende des Beweisverfahrens fest, dem Beklagten sei es nicht darauf angekommen, die Person des Klägers in den Vordergrund zu rücken, sondern "bestimmte Wesenszüge mancher Österreicher". Folglich sei der Tatbestand der Beleidigung nicht erfüllt. Darüber hinaus komme Manker das Recht auf freie Meinungsäußerung zugute.
In seinem Schlusswort hatte Manker nachdrücklich einen Freispruch verlangt: "Dass in diesem Land nicht mehr nur 60-Jährige, sondern auch schon 16-Jährige versuchen, einem den Mund zu verbieten, dem muss ein Riegel vorgeschoben worden!“
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