Denn der wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zur Schmerzensgeld-Zahlung und zu acht Monaten bedingter Haft verurteilte Tschetschene hat offiziell kein Geld, kann und muss damit auch nicht zahlen. Isnabil B. (23) hatte Geiseder am Arbeitsplatz, einem Logistikzentrum bei Hörsching, niedergeschlagen, weil er von ihm kritisiert worden war und Geiseder ein kleines Packerl in Richtung des Hilfsarbeiters geworfen hatte. Der hatte nämlich einen Paketstau am Förderband ignoriert, stattdessen mit einem Kollegen geplaudert.
„Ich bin froh, dass ich den Angriff überlebt habe“, sagt Geiseder. Ein Angebot, sich mit 3000 Euro Schmerzensgeld zufrieden zu geben und damit auf alle anderen Forderungen zu verzichten, lehnte er ab. „Ich kann nur noch einen Geruch wahrnehmen“, klagt der Astener, der um sein Recht kämpfen will.
„Es wird mit zweierlei Maß gemessen!“
Peter Geiseder (50) will nach der Prügelattacke weiter um sein Recht kämpfen - und er sieht sich vom Staat im Stich gelassen.
Sie haben weiter Hoffnung, das Schmerzensgeld auch zu bekommen?
Ja, sonst würde ich nicht weitermachen. Und warum sollte ich auf meine Ansprüche verzichten und den Täter einfach davonkommen lassen. Ich frage mich, warum nicht der Staat die Haftung übernimmt, wenn ein Asylant eine Straftat begeht und das Geld uneinbringlich ist.
Wie kommen Sie auf diesen Vorschlag?
Ich bin seit 15 Jahren glücklich mit meiner philippinischen Frau verheiratet. Immer, wenn uns Verwandte von ihr besuchen, muss ich für alles die Verantwortung übernehmen. Von der sozialen Absicherung bis zur Gasthaftungserklärung. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.
Foto: Markus Schütz
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