Werner R. war 1995 nach Südamerika geflüchtet, wo er die brasilianische Staatsbürgerschaft annahm. In den folgenden Jahren wurden 16 seiner Komplizen, darunter auch Familienmitglieder, teils zu Haftstrafen verurteilt. Auf Basis eines internationalen Haftbefehls wurde R. im März 2005 in Brasilia festgenommen.
Gegen die Auslieferung nach Österreich setzte sich R. durch alle Instanzen hindurch zur Wehr und versuchte sogar, sich adoptieren zu lassen. Erst nach viereinhalb Jahren - Mitte September 2009 - waren sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft und R. wurde nach Österreich abgeschoben, wo er in U-Haft genommen wurde.
Dank langer Auslieferungshaft in Brasilien nun frei
Vergangene Woche wurde dem 52-Jährigen nun der Prozess gemacht. Allerdings nur wegen seiner 2,5-Millionen Euro schweren Betrügereien an diversen Exportfirmen, wofür er zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde. R. erbat nach dem Urteil Bedenkzeit, verzichtete jetzt aber offenbar auf einen Einspruch. Die nunmehr rechtskräftige Verurteilung bestätigte am Dienstagvormittag Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien.
Mit der Rechtskraft des Urteils lagen sodann die rechtlichen Voraussetzungen vor, dass Werner R. nach Verbüßung von zwei Dritteln der über ihn verhängten Strafe - unter Anrechnung der viereinhalb Jahren Auslieferungs-Haft, die er in Brasilien einsaß - auf freien Fuß zu setzen ist, was nun offenbar auch geschah.
Bewahren Auslieferungsbedingungen R. vor Prozess?
Bei dem Prozess Ende Februar ging es deswegen nicht um die "Steuergeschichten", weil für dieses Delikt kein Auslieferungsabkommen mit Brasilien besteht, das die Rechtsgrundlage für ein Verfahren bildet. Brasilien wiederum hatte R. zuvor die Staatsbürgerschaft, die er nach seiner Flucht aus Österreich angenommen hatte, aberkannt.
Die Staatsanwaltschaft Wien bemüht sich derzeit dem Vernehmen nach um eine Nachverhandlung der Auslieferung R.s mit Brasilien, damit der 52-Jährige nun doch wegen des Großbetrugs am Fiskus angeklagt werden kann. Bis dahin bleibt Werner R. jedoch frei.
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