Haarsträubende Szenen spielten sich – wie berichtet – am Mittwoch am Bahnhof Hall ab: Ein betrunkener Lokführer (50) ignorierte ein Signal, erst eine Stromabschaltung stoppte ihn. Am Tag danach erklärten die ÖBB der „Krone“, welche Sicherheitsmechanismen für solche Fälle existieren.
Der aus der Lombardei stammende Triebwagenführer sollte am Mittwoch einen Güterzug von Hall nach Verona fahren. Als der 50-Jährige zunächst mehrfach grundlos stehenblieb und gegen 14.20 Uhr ein sogenanntes Schutzsignal missachtete, musste in diesem Bereich der Strom abgeschaltet werden, um den Zug zu stoppen.
Daraufhin verließ der Italiener im Bereich des Verschiebebahnhofs die Lok und ging auf die Gleise. Die Fahrdienstleitung veranlasste einen „Nothalt“, die Polizei wurde alarmiert und stellte eine starke Alkoholisierung bei dem Mann fest.
Alle technischen Einrichtungen haben funktioniert und die ÖBB-Fahrdienstleitung hat richtig gehandelt.

ÖBB-Sprecher Christoph Gasser-Mair
Bild: Christof Birbaumer
ÖBB: Ein Einzelfall und richtige Reaktion darauf
Für ÖBB-Sprecher Christoph Gasser-Mair handelt es sich um einen „bedauerlichen, absoluten Einzelfall“. Alle technischen Einrichtungen hätten funktioniert und die ÖBB-Fahrdienstleitung habe richtig gehandelt. Eine Zwangsbremsung des Zuges habe stattgefunden – „doch der Lokführer ist eigenmächtig weitergefahren“. In einem solchen Fall sei die Stromabschaltung das ultimative Mittel.
Strenge Richtlinien bei Alkohol und Drogen
Laut Gasser-Mair werden die Lokführer im Umgang mit Alkohol und Substanzen bzw. deren Missbrauch in ihrer Ausbildung intensiv geschult. „Sie wissen auch um die strikten Konsequenzen.“ Man habe hier eine Null-Toleranz-Grenze.
Sie wissen auch um die strikten Konsequenzen.

ÖBB-Sprecher Christoph Gasser-Mair
Bild: Christof Birbaumer
Fall jemand im Dienstbereich einen Kollegen alkoholisiert antrifft, bestehe sofortige Meldepflicht gegenüber den Fahrdienstleitern oder den Notfallkoordinatoren, die dann umgehend entsprechende Prozesse einleiten würden
Alkohol am Führerstand zieht klare und strikte Konsequenzen nach sich
Bei Alkohol in der Lok tritt ein sofortiger Dienstabzug für sechs Monate in Kraft. Außerdem muss sich der Betroffene einer arbeitsmedizinischen Untersuchung unterziehen, von deren Ergebnissen die weitere Vorgehensweise abhängig ist.
Lange Bewährungsfrist vorgesehen
Sollte der Mitarbeiter wieder in den Dienst dürfen, gilt eine Bewährungsfrist von drei Jahren. Außerdem sind mindestens zwei Alkoholkontrollen durch die Führungskraft innerhalb der nächsten drei Monate nach der Wiederzulassung vorgeschrieben.
Zum konkreten Fall sei noch anzumerken, dass die Sicherheitseinrichtungen sowohl technisch als auch von den Abläufen her funktioniert hätten, heißt es vom ÖBB-Sprecher.
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