Die Stiftungsräte mögen - "als letzte Instanz, die verhindern kann, dass das Ansehen des Unternehmens noch mehr beschädigt wird" - Alleingeschäftsführer Wrabetz auffordern, den Rauswurf Buchners zurückzunehmen.
Der ORF-Generaldirektor hatte Buchner vergangene Woche dienstfrei gestellt, weil dieser beim Bundeskommunikationssenat Beschwerde gegen die jüngste Publikumsratswahl eingereicht hatte. Buchner monierte, dass bei der Publikumsratswahl zwar die Gebührenzahler wahlberechtigt sind, nicht aber andere "Rundfunkteilnehmer" im gleichen Haushalt.
"Demokratieprinzip verletzt"
Als konkreten Fall führte er seine Schwester an, die als Mitbewohnerin vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Dies sei grob gleichheitswidrig. "Vier Millionen legale Rundfunkteilnehmer von der Wahl auszuschließen, nur weil sie als Mitbewohner von der Gebührenpflicht befreit sind, verletzt auch das Demokratieprinzip der Verfassung, das von einem allgemeinen und gleichen Wahlrecht ausgeht", hieß es in der Beschwerde weiter. Daneben liege auch eine "geschlechtsbezogene Diskriminierung" vor, weil die GIS-Meldung in Familien überwiegend auf Männer laufe.
Der ORF sieht in der Beschwerde Buchners eine klassische Unvereinbarkeit, da dieser als langjähriger Berater und Betreuer der Gremien nunmehr gegen diese und deren Arbeit auftritt. Man geht von einer unternehmensschädigenden Provokation aus.
"Große Angst und Verunsicherung"
Laut den Betriebsräten der Generaldirektion herrsche seit dem Hinauswurf Buchners "große Angst und Verunsicherung" unter den Mitarbeitern. "Viele fragen sich: Wer ist die oder der nächste? Wie noch weniger zimperlich wird dann gegen - aus welchen Gründen auch immer - 'störende' Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgegangen? Wer bestimmt, wann jemand 'störend' ist? Kann der ORF-Generaldirektor beliebig Hausverbote aussprechen und in einem Akt reinster Willkür Dienstfreistellungen verhängen, ohne dass ihm daraus Konsequenzen erwachsen?", so die Belegschaftsvertreter. Wrabetz lasse Buchner lieber fünf Monate "spazieren gehen", anstatt seine Kompetenz für das Unternehmen zu nützen.
Buchner verfügt aufgrund seiner langjährigen ORF-Mitarbeit und hohen Funktion über einen der wenigen noch vorhandenen Sonderverträge, die ihm ein Jahressalär von etwa 220.000 Euro - sechs Siebentel des Durchschnitts des ORF-Direktoriums - einbringen. Dieses Gehalt bezieht Buchner auch während der Dienstfreistellung. Ab Sommer erhält der frühere Personalchef des öffentlich-rechtlichen Senders vom ORF dann eine Pension, die 80 Prozent seines Aktivbezugs ausmacht. Dazu kommen voraussichtlich etwa 450.000 Euro beziehungsweise 25 Gehälter Abfertigung.
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