Als letztes EU-Land

Vaclav Klaus hat Lissabon-Vertrag unterzeichnet

Ausland
03.11.2009 23:35
Tschechiens Präsident Vaclav Klaus hat am Dienstag um 15 Uhr den Lissabon-Vertrag unterzeichnet, wie er im Rahmen einer Pressekonferenz in Prag mitteilte. Zuvor hatte das tschechische Verfassungsgericht in Brünn eine Klage gegen den EU-Reformvertrag abgewiesen. Mit der Unterzeichnung ist der Vertrag nun in allen 27 EU-Staaten ratifiziert und könnte bereits am 1. Dezember in Kraft treten.

Nachdem der tschechische Verfassungsgerichtshof am Dienstag die Klage der Gruppe von EU-kritischen Senatoren gegen den Vertrag von Lissabon abgewiesen hatte, war die letzte der von Vaclav Klaus aufgebauten Hürden gegen den Reformvertrag dahin.

Tschechien "kein souveräner Staat mehr"
Vor Journalisten in Prag sagte Klaus, er habe den Spruch des Verfassungsgerichtshofes erwartet und respektiere ihn. Allerdings sei er damit nicht einverstanden. Tschechien höre auf, ein souveräner Staat zu sein, meinte der tschechische Präsident.

Klaus wollte Gesicht wahren
Tschechien ist das letzte der 27 EU-Länder, das den EU-Reformvertrag ratifiziert hat. Klaus lehnte das Abkommen bisher grundsätzlich ab, nach Zugeständnissen aus Brüssel bezüglich einer Ausnahme für Tschechien bei der EU-Grundrechtecharta zeigte er sich jedoch offen für eine Unterzeichnung. Damit kann der Lissabon-Vertrag nach jahrelanger Zitterpartie zum 1. Dezember EU-weit in Kraft treten.

Senatoren wollen Verfahren anfechten
Die Kritiker des EU-Reformvertrages wollen trotz des Verdiktes des Verfassungsgerichtshofes ihren Kampf gegen das Dokument nicht aufgeben. Jiri Oberfalzer, Leiter der Beschwerdeführer und Senator der konservativen Demokratischen Bürgerpartei, erklärte, man wolle sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden. Dort wolle man nicht das Dokument selbst, sondern die Prozedur beim Verfassungsgerichtshof anfechten.

Das Recht auf einen fairen Prozess sei verletzt worden, indem der Verfassungsgerichtshof sich mit dem Prüfantrag vorrangig befasst habe, so Oberfalzer. Die Klage dürfte aber noch weniger Chancen haben als die Anfechtung beim Höchstgericht.

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