Finanzminister Hans Jörg Schelling soll sich dabei den Abgeordneten stellen. Als Termin wurde der 8. Juni - und somit das letztmögliche Datum - fixiert.
Antrag mangels Größe nur gemeinsam möglich
Die beide Oppositionsfraktionen - sie können aufgrund mangelnder Größe nur gemeinsam eine Sondersitzung beantragen - stoßen sich an geschwärzten Akten im Untersuchungsausschuss, verschleierten Haftungen und Schulden der Länder sowie am Amtsgeheimnis, das ein Recht auf umfassende Informationsfreiheit gegenüber dem Staat verhindere. Die Bürger seien hingegen mit Rasterfahndung, Lauschangriff, Vorratsdatenspeicherung und der nun geplanten Einsicht in private Konten ohne richterlichen Beschluss konfrontiert.
"Unter dem Deckmäntelchen der Abgabenprüfung bzw. Betrugsbekämpfung im Rahmen der Steuerreform werden Unternehmer und Bürger unter Generalverdacht gestellt", kritisierte Team-Stronach-Klubobfrau Waltraud Dietrich. Künftig solle ein vager Verdacht ausreichen, um Konten durch Behörden öffnen zu lassen. "Übrig bleibt, dass der Datenschutz und die Privatsphäre der Bürger mit Füßen getreten werden. Wir müssen den Steuerbetrug bekämpfen, aber ohne ausufernde staatliche Bespitzelung. Diese willkürliche Schnüffelei muss gestoppt werden."
"Keine Kontenöffnung ohne Richter-Beschluss"
Ähnlich argumentierte NEOS-Klubobmann Matthias Strolz. "Der Staat verweigert bei sich selber genau die Transparenz, die er von allen anderen aber einfordert." Von den NEOS gebe es ein klares Bekenntnis zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Schwarzgeldkonten auch im Rahmen einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit, aber auch die Forderung, dass der Rechtsstaat mitsamt den Grundrechten für die Bürger nicht weiter ausgehöhlt werden dürfe. "Wir akzeptieren keine Öffnung von Konten ohne richterlichen Beschluss. Hier verlangen wir einen Offenbarungseid der Regierungsparteien aber auch der Grünen, wie viel ihnen die Bürgerechte noch wert sind", so Strolz.
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