"Krone"-Ombudsfrau

Wegen 10 Cent: 103 Euro Strafe in Wiener U-Bahn

Ombudsfrau
08.10.2015 09:00
In diesem Fall stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Weil er mit einem 2014 gekauften Fahrschein unterwegs war, muss ein Student 103 Euro Strafe bezahlen. Der Fahrschein hatte damals um 10 Cent weniger gekostet, was der Burgenländer nicht wusste.

Der Student wurde Anfang September am Wiener Praterstern beim Aussteigen im Rahmen einer Ticketkontrolle "erwischt". Er hatte zwar ein richtig entwertetes Ticket dabei. Aber leider ein altes, aus dem Vorjahr. Eines um 2,10 Euro. Jetzt kostet eine Einzelfahrt 2,20 Euro. "Mein Sohn ist Student im Burgenland und kommt nur sehr selten nach Wien. Er wusste deshalb nicht, dass sein im Jahr 2014 gekauftes Ticket jetzt nicht mehr gilt und auch mehr kostet", erklärt der Vater. Die Kaufpreisdifferenz von 10 Cent als "Schwarzfahren" zu ahnen, zeuge nicht vom notwendigen Fingerspitzengefühl der Wiener Linien.

Auch nach unserer Anfrage bleibt es aber dabei: Das Ticket war ungültig, daher Strafe und basta! Verhältnismäßig?

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