Mehr Transparenz, ...

Welche Gesetze uns das zweite Halbjahr 2012 bringt

Österreich
01.07.2012 09:30
Das zweite Halbjahr 2012 bringt einige neue Gesetze mit sich. So traten pünktlich zur Jahreshalbzeit die ersten Maßnahmen des Transparenzpakets in Kraft, die u.a. Licht in die Parteikassen bringen sollen. Ebenfalls am 1. Juli startete das Medientransparenzgesetz für Inserate der öffentlichen Hand. Außerdem ist in der Volksanwaltschaft ab sofort der neue Menschenrechtsbeirat angesiedelt. Durch das neue Roaming-Gesetz ist Telefonieren im EU-Ausland billiger.

Wohl am bedeutendsten sind die neuen Transparenzbestimmungen für Parteien: Sie müssen ab sofort jährlich offenlegen, von wem sie Spenden über 3.500 Euro sowie Sponsoringbeiträge über 12.000 Euro bekommen. Die Einnahmen von Bundes-, Landes- und Bezirksparteien werden dabei zusammengezählt. Zur Offenlegung verpflichtet sind auch einzelne Kandidaten und Abgeordnete sowie Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl. 

Wahlkampfkosten werden mit sieben Millionen Euro je Partei begrenzt. Die ersten Spendenlisten nach den neuen Regeln müssen bis 30. September 2013 veröffentlicht werden und Angaben über das zweite Halbjahr 2012 enthalten.

Transparenz durch mehr Bundesgeld versüßt
Versüßt wird den Parteien die Verpflichtung zur Transparenz mit einer deutlichen Anhebung der Parteienförderung des Bundes von rund 15,3 auf 29,1 Millionen Euro jährlich. Sie gilt ebenfalls mit 1. Juli. Im Gegenzug wird die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalratswahlen (rund 14 Millionen Euro) gestrichen.

Teil des Transparenzpakets ist auch ein für Abgeordnete und Regierungspolitiker verschärftes, neues Korruptionsstrafrecht und ein Lobbyistenregister sowie Verhaltensregeln für professionelle Interessensvertreter - diese Punkte gelten aber erst ab 2013.

Werbeaufträge müssen gemeldet werden
Ebenfalls mehr Information für die Öffentlichkeit bringt das nun geltende Medientransparenzgesetz für Inserate der öffentlichen Hand. Rund 5.600 Unternehmen oder Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, müssen nun Werbeaufträge im Fernsehen, Radio, in Zeitungen oder auch im Internet quartalsweise an die KommAustria melden. Die Medienbehörde veröffentlicht diese Daten aufgeschlüsselt nach den Auftraggebern viermal jährlich auf ihrer Homepage. Die erste Bekanntgabe meldepflichtiger Daten muss Mitte Oktober erfolgen.

Darüber hinaus ist künftig auch geregelt, wie Inserate von Regierungsstellen gestaltet werden dürfen. Sie dürfen demnach nur Sachinformationen enthalten, die zur "Deckung eines konkreten und aktuellen Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit dienen oder sonst einen feststellbaren potenziellen Nutzen für den Adressatenkreis" vermitteln. Imagepflege ist damit tabu.

Prüfungskompetenzen für Volksanwälte
Neue Kompetenzen hat nun die Volksanwaltschaft, womit das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention (OPCAT) und der darin geforderte "nationale Präventionsmechanismus" umgesetzt wird. Die Volksanwaltschaft hat damit nun die Möglichkeit und Verpflichtung, staatliche und private Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder zur Beschränkung der Freiheit kommen kann, zu überprüfen. 

Betroffen sind nicht nur Strafanstalten, sondern auch Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften für Jugendliche sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Unterstützt werden die Volksanwälte bei der neuen Aufgabe vom bisher beim Innenministerium angesiedelten Menschenrechtsbeirat.

Neuerungen auch in Sozialbereich und Wirtschaft
Doch auch im Sozialbereicht und in der Wirtschaft traten Neuerungen in Kraft. Ein höherer Beitragssatz für die Pensionsversicherung für die Bauern zu wurde mit 1. Juli von 15,5 auf 16 Prozent angehoben.

Außerdem ist ab sofort der zweite Teil des neuen Ökostromgesetzes wirksam. Die jährliche Fördersumme für neue Anlagen wird damit auf 50 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2020 auf 85 Prozent zu steigern.

Telefonieren im EU-Ausland billiger
Neu und für den Sommerurlaub erfreulich: Telefonieren im EU-Ausland ist nun deutlich billiger, denn die Roaming-Tarife wurden sowohl für Handy-Telefonieren als auch für mobiles Internet und für SMS gesenkt (siehe ausführlicher Bericht in der Infobox).

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