Einlagensicherung

Republik haftet künftig nicht mehr für Erspartes

Österreich
29.03.2015 12:00
Auf Österreichs Sparer könnte schon bald eine Neuerung zukommen, die ihnen möglicherweise Sorgen bereiten wird. Das Finanzministerium arbeitet an einer Änderung der Einlagensicherung, die zum Ziel hat, dass zukünftig nicht mehr die Republik Österreich gemeinsam mit den Banken für die Sicherheit von Sparguthaben bis 100.000 Euro haftet, sondern nur noch ein erst einzurichtender Bankenfonds. Dieser soll bis ins Jahr 2024 gefüllt werden und dann mit knapp 1,5 Milliarden Euro dotiert sein.

Derzeit sind in Österreich Privatkonten bis zu einem Betrag von 100.000 Euro von der staatlichen Einlagensicherung geschützt. Für die ersten 50.000 Euro stehen im Falle einer Insolvenz eines Geldinstituts die Banken selbst ein, die zweiten 50.000 werden vom Bund garantiert. Das soll sich nun ändern, berichtete der "Standard" am Sonntag.

Finanzministerium beruhigt: Erspartes sicher
Das Finanzministerium bestätigte, dass es Änderungen bei der staatlichen Einlagensicherung geben wird. Künftig erfolge die Sicherung des Ersparten ausschließlich durch die Banken, die dafür in einen Fonds einzahlen müssen. Die staatliche Absicherung gibt es dann nicht mehr, so der Begutachtungsentwurf.

Der Fonds diene zur Umsetzung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie, verlautete aus dem Ministerium. "Dieses System ist sehr sicher, da Geld bereits im Vorfeld bereitgestellt wird. Es benötigt keine staatlichen Garantien und es kann im Ernstfall wesentlich schneller reagiert und ausgezahlt werden", hieß es aus dem Ministerium, das betonte: "Für die Sparer ändert sich nichts."

Banken müssen Einlagensicherungsfonds einrichten
Demnach hat das Finanzministerium eine Reform der Einlagensicherung ausgearbeitet und einen Gesetzesentwurf an den Nationalrat übermittelt. Die umfassende Novelle soll europarechtliche Vorgaben in Österreich umsetzen. Als Gegenleistung für den Wegfall des staatlichen Schutzes würden die Banken verpflichtet, einen eigenen Einlagensicherungsfonds aufzubauen. Die Kreditinstitute müssen laufend in diesen Fonds einzahlen.

Bisher war das anders: Die Geldhäuser sind nach dem bestehenden System erst dann dazu verpflichtet, Gelder für den Schutz der Sparer aufzutreiben, wenn der Schadensfall schon eingetreten ist - also nach einer Bankenpleite.

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