"Hummer"-Prozess

Polizist in Ungarn getötet: 15 Jahre Zuchthaus

Österreich
25.09.2014 12:35
15 Jahre Haft im Zuchthaus - so lautet das Urteil im Prozess rund um jenen 36 Jahre alten Kärntner, der im Jahr 2012 in Ungarn einen Motorradpolizisten mit einem "Hummer" überfahren und getötet hatte. Bis zuletzt bestritt der Angeklagte, den Beamten vorsätzlich mit dem Wagen überrollt zu haben. "Es tut mir sehr leid. Ich war in Panik, ich wollte es nicht. Verzeihen Sie mir", entschuldigte sich der 36-Jährige bei den Angehörigen des Getöteten vor Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig

Das Drama mit tödlichem Ausgang hatte sich am 11. Oktober 2012 nach einer Verkehrskontrolle in der südungarischen Ortschaft Apatfalva abgespielt. Laut Staatsanwalt Csaba Nagy habe Thomas B. die Beamten provoziert, indem er seinen "Hummer" gezielt über die Fahrbahnmitte lenkte und dabei beinahe einen Polizeiwagen touchiert. Einer der Polizisten forderte daraufhin zwei Kollegen auf Motorrädern als Verstärkung an. Diese verfolgten den heute 36-Jährigen, wobei ihn zunächst weder Blaulicht und Sirene noch auf seinen SUV abgegebene Schüsse zum Stoppen brachten.

Beamter starb auf dem Weg ins Spital
Als er endlich anhielt, tötete Thomas B. - so die Anklage - den rechts vor ihm positionierten Polizisten Imre K. vorsätzlich, indem er auf diesen losfuhr und überrollte. Der 34-jährige Beamte und Vater dreier Kinder verstarb noch im Hubschrauber auf dem Weg ins Krankenhaus.

Thomas B. - er war zwischen 1993 und 2010 nicht weniger als 15 mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten - bestritt das bis zuletzt und stellte das Geschehen als Unfall dar: Er sei "in Panik" aufs Gas gestiegen, nachdem ihm der zweite Motorradfahrer durchs geöffnete Seitenfenster Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hätte. Ob dies tatsächlich eingesetzt wurde, war strittig. Laut Nagy habe Thomas B. den Polizisten kaltblütig ermordet. Der Angeklagte habe nicht gebremst, bevor er diesen überrollte, und gar nicht versucht, den Zusammenstoß zu vermeiden.

Verteidiger stellte Waffeneinsatz infrage
B.s Verteidiger Janos Buza wies den Vorwurf der vorsätzlichen Tötung zurück. Der 36-Jährige sei mit seinem Fahrzeug dem Motorradpolizisten so nahe gekommen, dass er nicht mehr ausweichen konnte. Zudem verwies der Jurist auf Widersprüche in den belastenden Aussagen von Zeugen.

14 Schüsse seien auf seinen Mandanten abgegeben worden - Thomas B. wurde dabei auch von mehreren Kugeln getroffen -, stellte Buza die Rechtfertigung eines Schusswaffeneinsatzes infrage: "Polizisten sind nicht berechtigt, bei einer Verkehrskontrolle wild um sich zu schießen." Sein Mandant hätte sich daraufhin verteidigt. Schuldig sei der 36-Jährige allerdings hinsichtlich der Gefährdung im Straßenverkehr, da dieser einen Motorradpolizisten von der Straße gedrängt habe.

36-Jähriger für Richter unglaubwürdig
Richter Attila Joo verurteilte den 36-Jährigen schließlich zu 15 Jahren Zuchthaus, was einen verschärften Strafvollzug bedeutet. Nach seiner stundenlangen Urteilsbegründung - die Rechtfertigungen des Kärntners rund um den Vorfall tat er dabei als unglaubwürdig ab - wies er auf die mildernden Umstände hin: die zwei minderjährigen Kinder des gebürtigen Kärntners, seine Zeit in der Untersuchungshaft sowie seine Unbescholtenheit in Ungarn. Dem gegenüber stehen das Zusammenwirken dreier Straftaten, die länger dauernde und sehr aggressive Tat und der Widerstand gegen die Polizei, so der Richter. Beides würde einander aufwiegen. So habe man bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahre in der Mitte bei 15 bleiben können.

Thomas B. möchte Strafe in Österreich absitzen
Laut Erich Pialek, Konsul an der österreichischen Botschaft in Budapest, habe der 36-Jährige den Wunsch, seine Strafe nach endgültigem Abschluss des Verfahrens in seiner Heimat absitzen zu dürfen. In der Regel werde dies aber erst nach dem Absitzen von einer Hälfte bzw. zwei Dritteln der Strafe möglich, hieß es. Zuvor werde man sich bemühen, eine Verlegung in eine grenznahe Justizanstalt zu erreichen, um der Familie mehr Besuche zu ermöglichen.

Dahingehend sieht es vorerst aber schlecht aus: Zuchthaus bedeutet im ungarischen Rechtssystem einen strengeren Vollzug. Das beinhaltet u.a. strengere Bewachung, weniger Sport und Hofgang, keine Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der Gefängnismauern und schließlich weniger Besuchsrechte.

Nach Beratung mit seiner Verteidigung legte Thomas B. Berufung gegen das Urteil ein. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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