Rund 31 Hektar der Besitzungen seien schon so gut wie verkauft, das Geschäft allerdings erst durchzuführen, erläuterte Kulterers Rechtsanwalt Ferdinand Lanker am Dienstag auf Anfrage.
"Mein Mandant hat nie gesagt, dass er verarmt ist", sagte Lanker. Kulterer habe einen Gutteil seiner Besitzungen verkaufen müssen, um die Kosten für Gerichtsverfahren decken zu können. Zudem verfüge er aktuell über kein Einkommen und müsse von der Substanz leben. Vor der Staatsanwaltschaft habe der Ex-Banker übrigens seine Besitzverhältnisse offengelegt.
Veräußerungsverbot nach Verurteilung
Die 75 Hektar, die Kulterer - nach den geplanten Verkäufen - übrigblieben, seien von den Eltern übertragener Familienbesitz. "Er ist mit einem Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten der Eltern belegt, davon kann er sich nichts abbeißen", so Lanker. Wie dem Grundbuch zu entnehmen ist, wurde das Verbot allerdings erst im Jahr 2008 eingetragen. In diesem Jahr wurde Kulterer wegen Bilanzfälschung als Vorstandschef der Hypo angeklagt und zu einer Geldstrafe in sechsstelliger Höhe verurteilt.
Aus dem Grundbuch geht auch hervor, an wen Kulterer das Anwesen Muraunberg verkauft hat. Bei einer Liegenschaft scheint der Waffenproduzent Gaston Glock auf, bei einer zweiten die Gut Muraunberg GmbH. Deren Hauptgesellschafter ist wiederum der ehemalige Vorstand der Glock Privatstiftung, Erich Schumach. Die Option auf die nun vor dem Verkauf stehenden 31 Hektar Kulterers hält nach Angaben Lankers ebenfalls einer der beiden Grundkäufer vom Muraunberg. Die sogenannte "Rangordnung für die Veräußerung" gilt laut Grundbuchsauszug noch bis zum 11.07.2011.
Zum Gerichtsverfahren kommt noch ein Erbstreit
Am 1. März beginnt am Landgericht Klagenfurt gegen Kulterer ein Prozess wegen Untreue. Zu Prozessbeginn muss der Angeklagte seine persönlichen Verhältnisse - und damit auch seine Vermögensverhältnisse - bekannt geben. Großes Interesse an diesen Angaben dürften mögliche Gläubiger Kulterers haben. So strengt etwa die Hypo ein zivilrechtliches Verfahren gegen Kulterer an und fordert Schadenersatz in Millionenhöhe.
Ungemach droht Kulterer auch noch von privater Seite. Ein möglicher unehelicher Sohn seines Adoptivvaters kämpft derzeit um die Anerkennung seines ihm zustehenden Erbteils am Familienbesitz. In den 1970er-Jahren war der inzwischen 65 Jahre alte Pensionist in einem Verfahren mangels der damals fehlenden technischen Möglichkeiten - wie einer DNA-Analyse - an einer Anerkennung als Sohn gescheitert. "Es gibt ein entsprechendes Verfahren, zu dem Ergebnis gebe ich keine Stellungnahme ab", sagte die Rechtsanwältin des Pensionisten, Karin Herbst.
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