Drohte mit Bombe

Dschihadist (14) muss für 8 Monate hinter Gitter

Österreich
26.05.2015 11:53
Ein erst 14-Jähriger, der im Vorjahr unter anderem einen Sprengstoffanschlag auf den Wiener Westbahnhof geplant hatte, ist am Dienstag am Landesgericht St. Pölten nach kurzer Verhandlung wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung und der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Der junge Angeklagte hatte sich bei Prozessbeginn umfassend schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess begann in den Morgenstunden unter großem Medieninteresse. Die Öffentlichkeit wurde allerdings - mit Rücksicht auf das Alter des Angeklagten - nach den Eröffnungsvorträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgeschlossen.

14-Jähriger suchte nach Anerkennung
Der Anklagebehörde zufolge lebt der in Istanbul geborene Jugendliche seit acht Jahren in Österreich, wuchs nach der Scheidung seiner Eltern ohne Vater auf und besuchte die Sonderschule. Er sei zunehmend in Auseinandersetzungen mit seiner kaum Deutsch sprechenden Mutter geraten, hieß es. Obwohl aus einer alevitischen Familie stammend, habe er sich zunehmend als Sunnit begriffen und wurde streng gläubig. Er habe nach Anerkennung gesucht, sagte der Staatsanwalt.

Im Internet sei der Schüler auf die Propagandaoffensive des IS gestoßen, deren Ziel die Rekrutierung von in westlichen Staaten lebenden Personen als "foreign fighters" sei. Schließlich habe er den Entschluss gefasst, nach Syrien auszureisen und am Dschihad teilzunehmen, und die Bekanntschaft mit Kontaktpersonen in Wien gesucht. Darauf aufmerksam gemacht, dass man auch in Österreich kämpfen könne, habe der Bursch begonnen, im Web nach Anleitungen zum Bau von Sprengvorrichtungen zu suchen, und sich mit dem Wiener Westbahnhof als mögliches Ziel eines Anschlagsbeschäftigt. Der Jugendliche kam aber nicht mehr dazu, seine Pläne zu verwirklichen.

Mutter und Umfeld fielen Radikalisierung auf
Seinem Umfeld, vor allem seiner Mutter, sei seine zunehmende Radikalisierung aufgefallen, sagte der Staatsanwalt. Die Frau schickte den Sohn zu seinem Onkel nach Deutschland - in der Hoffnung, dieser könnte der Einstellung des 14-Jährigen entgegenwirken. Das war jedoch nicht der Fall. Kurz nach seiner Rückkehr nach St. Pölten wurde der Jugendliche im Oktober 2014 - nach einer Anzeige der Schule - vom Landesamt für Verfassungsschutz als Beschuldigter einvernommen und gab seine Vorhaben zu, weshalb U-Haft verfügt wurde. Nach seiner Entlassung gegen strenge Auflagen und Weisungen tauchte er mit einem befreundeten Zwölfjährigen, den er laut Anklage rekrutieren wollte, in Wien unter, wurde aber entdeckt und neuerlich festgenommen.

Staatsanwalt Michael Lindenbauer sagte, dass der 14-Jährige weder Reue noch Schuldbewusstsein gezeigt habe. Daher stellte er dem Schüler eine "ungünstige Prognose" aus. Dem widersprach der Verteidiger: Seine Prognose sei "vorsichtig optimistisch", meinte Mayer. Sein umfassend geständiger Mandant sei inzwischen geläutert und habe in intensiven Gesprächen mit der Bewährungshilfe erkannt, dass er einer Propagandamaschinerie erlegen sei. Bei einem Überzeugungstäter helfe nur, dessen Überzeugung zu ändern. Mayer beleuchtete die Lebensumstände und scheinbare Perspektivenlosigkeit des jungen Migranten, dem nicht nur eine Vaterfigur gefehlt habe, sondern der auch trotz durchschnittlicher Intelligenz in die Sonderschule musste, während seine Freunde die Hauptschule besuchten.

Die Verhandlung gegen den 14-Jährigen ging aufgrund seines umfassenden Geständnisses rasch über die Bühne. Nach kurzer Beratung der Schöffen wurde der Bursch schuldig gesprochen und verurteilt. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit.

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