Das freie Wort

Unser Gesundheitswesen

Die Aufnahme von 300.000 neuen Anspruchsberechtigten (dazu zählen auch 95.000 Ukrainer) ins Versicherungssystem des ASVG, die keine Beiträge zahlen, bei fast unveränderter Finanzierungsdecke und ohne entsprechende Erweiterung der Infrastruktur (Zahl der Kassenarztstellen, Spitalsärzte, des Pflegepersonals usw.) muss natürlich zu einer Überforderung führen. Die Folgen sehen alle, die Gesundheitsleistungen brauchen. Man muss sich schon fragen, wie man überhaupt auf die Idee kommen konnte, in das Versicherungssystem, das aus den Versicherungsbeiträgen der Mitglieder finanziert wird, Leute hineinzunehmen, die keine Beiträge zahlen. Das ist nicht nur unsinnig, weil es das System überfordert, sondern auch rechts- und verfassungswidrig, weil die Beitragszahler um einen Teil ihrer eingezahlten Beiträge gebracht werden. Dazu kommt, dass im österreichischen Gesundheitswesen der Grundsatz der Selbstverwaltung gilt. Das heißt, der Staat darf da nicht eingreifen. Der Staat darf daher nicht anordnen, dass mit den Geldern der Beitragszahler auch Gesundheitsleistungen für Nichtzahler (Asylwerber u. a.) finanziert werden. Bitte nehmt zur Kenntnis, dass wir in Österreich kein staatliches Gesundheitswesen haben, das aus Budgetmitteln finanziert wird. Wir haben ein nach Privatrechtsgrundsätzen aufgebautes Versicherungssystem. Somit kann der Staat da nicht beliebig eingreifen und daher auch nicht eingezahlte Beträge an Nichteinzahler verteilen. Denn nur die Beitragszahler (Versicherte und deren mitversicherte Familienangehörige) haben Ansprüche aus diesem autonom eingerichteten System. Wenn der Staat vorsehen will, dass auch Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte und Asylberechtigte, welche keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, Sozialleistungen erhalten sollen, dann hat er dafür eine eigene Regelung zu schaffen und das voll aus dem Staatsbudget zu finanzieren. Und dafür braucht es ein eigenes Gesetz und eine eigene Krankenkasse – unabhängig vom ASVG-Versicherungssystem. Dort könnte man dann auch den Umfang der Leistungen regeln, der nicht dem des ASVG entsprechen müsste. Das ASVG ist jedenfalls keine gesetzliche Grundlage, um für nicht einzahlende Asylwerber, Schutzbedürftige oder Asylberechtigte Leistungen zu erbringen. Derzeit herrschen also im Gesundheitswesen verfassungswidrige Zustände, die raschest saniert werden müssten!

Dr. Peter F. Lang, Wien

Erschienen am Sa, 21.3.2026

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