Eine 20-jährige Frau lässt ihre beiden Katzen qualvoll verhungern und erhält dafür vom Landesgericht Wels nicht einmal eine bedingte Strafe. Stattdessen wird ihr eine sogenannte Diversion, ohne Auflagen, bloß mit 2-jähriger Probezeit, gewährt. Offensichtlich hat hier die Justiz die Bereitung von unermesslichem Tierleid einem geringfügigen Ladendiebstahl gleichgesetzt oder sogar als minder verwerflich eingestuft. Ebenfalls eine Diversion wurde einem „Droher-Bubi“ zugestanden, der 2025 telefonisch einen Amoklauf an seiner Schule angekündigt hatte. Das Landesgericht Linz zeigte sich in diesem Falle allerdings nicht so gnädig wie seine Kollegenschaft in Wels, sondern verdonnerte den verhaltensauffälligen Teenager, der bereits Autoscheiben eingeschlagen und mit einem Böller Mistkübel in die Luft gejagt hatte (Original-Text „Krone“-Gerichtsseite vom 29. Jänner), immerhin zur Absolvierung eines Fitness-Trainings. Natürlich auf Kosten des heimischen Steuerzahlers.
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