Unabhängig von irgendeiner Parteipräferenz ist in der Causa Finanzministerium und Unterlagenlieferung festzustellen: Der Finanzminister sagt, alle relevanten Unterlagen seien geliefert worden und die diesbezügliche Ordnungsmäßigkeit von den zuständigen Beamten durch Unterschrift dokumentiert. Damit ist seitens des Ministeriums ein überprüfbarer Tatbestand dargestellt. Die Opposition behauptet, es seien nicht alle relevanten Unterlagen geliefert worden. Es stellt sich die Frage: Warum wird die Opposition nicht aufgefordert, ihre Behauptung zu beweisen: Woher wollen sie wissen, dass nicht alles geliefert wurde? Wer sind die diesbezüglichen Informanten, und worauf beruft sich deren Aussage? In jedem Gerichtsverfahren werden die Aussagen beider Seiten, Kläger wie Angeklagter, auf ihre Richtigkeit geprüft, und dann erfolgt ein Urteil. Warum wird hier einseitig vorgegangen?
Günter Braun, Wien
Erschienen am Fr, 25.6.2021
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