Das freie Wort

Teiltauglichkeit

Die von der FPÖ in der vormaligen Koalition verfolgte Absicht, die Zahl der für den Präsenzdienst Tauglichen zu erhöhen, war richtig und wichtig. Wenn das die ÖVP in der neuen Koalition wirklich weiterverfolgen will, ist das durchaus zu begrüßen. Es ist ja – ohne Kenntnis der Menschenrechtskonvention – nicht einzusehen, dass junge Männer, die für den Präsenzdienst untauglich sind, auch keinen Zivildienst leisten dürfen, obwohl ihre körperliche Einschränkung sie zumeist in keiner Weise an einer zivilen beruflichen Tätigkeit hindert. Maßgebliches Hindernis für eine Herabsetzung der Tauglichkeitskriterien war bisher eine höchstgerichtliche Entscheidung, wonach jeder Taugliche über ein Mindestmaß an Körperkraft verfügen und zur persönlichen Verteidigung imstande sein muss. Das setzt jedoch eine militärische Ausbildung voraus, der die körperliche Einschränkung entgegensteht. Wenn nun eine gesetzeskonforme Lösung gefunden werden sollte, die Zahl der Tauglichen deutlich zu erhöhen, wäre dies für das Bundesheer und für den Zivildienst gleichermaßen von Vorteil, und auch dem Prinzip der Wehrgerechtigkeit wäre gedient. Noch besser aber wäre es, das Problem an der Wurzel anzupacken und Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den körperlichen Zustand der Stellungspflichtigen mittel- und langfristig zu verbessern. Dies sollte endlich unter Zuhilfenahme der bei den Stellungskommissionen ermittelten Daten in Angriff genommen werden. Die Einwände der Grünen und der SPÖ waren vorhersehbar. Die Grünen sind ja nur wehrhaft, wenn es darum geht, gegen vermeintlich böse Rechte eine Randale zu veranstalten. Die SPÖ vermeint wieder, alles mit Geld regeln zu können. Ja, für den Präsenzdienst soll es eine angemessene Abgeltung geben, aber der Dienst an der Gemeinschaft sollte nicht mit einer Erwerbstätigkeit verwechselt werden. Wichtiger wäre eine interessante, fordernde Ausbildung, die von den Wehrpflichtigen nicht als nutzlose, erlebnislose und vergeudete Zeit angesehen wird.

Dr. Helmuth Weiss, Dürnstein

Erschienen am So, 19.1.2020

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