Situation 1: Auf deinem Christbaum und Adventkranz leuchten echte Kerzen. Du übersiehst, dass die Kerzen schon sehr weit abgebrannt sind, und auf einmal steht alles lichterloh in Flammen.
Für Brände in deinem Haushalt ist deine Haushaltsversicherung mit der Sparte Feuer zuständig. Ersetzt werden nach prompter Einreichung einer Schadensmeldung in der Regel Lösch- und Aufräumungskosten sowie die Kosten für die Wiederbeschaffung deiner Einrichtung. Je nach Vertrag sind auch Kosten eines Ersatzquartiers eingeschlossen. Einfach entsprechende Kostenvoranschläge bzw. Rechnungen vorlegen.
Situation 2: Du bist auf der hektischen Suche nach einem Weihnachtsgeschenk in letzter Sekunde. Dabei bewunderst du eine teure Glasvase im Kaufhaus, die dir prompt aus der Hand rutscht.
Auch in diesem Fall ist es gut, eine Haushaltsversicherung zu haben, denn die Sparte Privathaftpflicht übernimmt diese Schäden. Auch wenn du die Privathaftpflichtversicherung in einem eigenen Vertrag abgeschlossen hast, kannst du dir die Kosten zurückholen.
Situation 3: Du bist zum Essen bei Freunden eingeladen, bleibst beim Aufstehen am Tischtuch hängen und reißt das gesamte Geschirr zu Boden, das daraufhin natürlich in Scherben liegt.
Auch hier greift eine vorhandene Privathaftpflichtversicherung bzw. die Sparte Privathaftpflicht der Haushaltsversicherung.
Situation 4: Du lässt gemeinsam mit Freunden die Sektkorken knallen. Dabei springt dir der Korken ins Gesicht und trägst eine bleibende Beeinträchtigung deines Sehfeldes davon.
Variante 1: Du hast dir den Sektkorken selbst ins Gesicht geschossen.
Hier springt eine vorhandene private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Diese bemisst deine Beeinträchtigung und leistet dann anteilig die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Variante 2: Jemand anderer hat den Sektkorken abgeschossen.
In diesem Fall leistet die Privathaftpflichtversicherung des Schützen Schmerzensgeld und Behandlungskosten sowie eventuell auch entstandenen Verdienstentgang bzw. Vermögensschäden, wenn du durch den Zwischenfall berufsunfähig werden solltest. Aber auch deine eigene private Unfallversicherung sollte - sofern vorhanden - auf einen Leistungsanspruch überprüft werden, da du auch bei Fremdverschulden grundsätzlich einen Leistungsanspruch hast.
Situation 5: Du verbrennst dir beim Abschießen einer Rakete deine Finger.
Auch hier leistet deine private Unfallversicherung, sofern dir dadurch bleibende Schäden entstehen sollten.
Situation 6: Beim gemütlichen Fondue-Essen gerät die Flamme plötzlich außer Kontrolle und das Tischtuch fängt Feuer.
Hier gilt es, die Haushaltsversicherung in der Sparte Feuer zu aktivieren. Ersetzt werden die Kosten wie beim Christbaumbrand.
Situation 7: Der Feuerwerkslärm erschreckt deinen Hund, der daraufhin sein Geschäft auf dem teuren Perserteppich deines Freundes verrichtet.
Hier springt deine Hundehaftpflichtversicherung ein und kommt für die Reinigungskosten des Teppichs auf.
Generell gilt: Auch wenn du dir nicht sicher bist, ob ein Schadensfall versichert ist, solltest du den Schaden melden und dich einfach erkundigen. So stellst du sicher, dass du bei einem eventuellen Leistungsanspruch nicht auf der Strecke bleibst.
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