Einwanderungsland

Österreich: Jeder Fünfte hat Migrationshintergrund

Österreich
15.11.2007 21:58
Österreich ist nicht auf dem Weg, ein Einwanderungsland zu werden. Wir sind es längst! Das macht der neue Migrations- und Integrationsbericht der Akademie der Wissenschaften deutlich, der die Entwicklung in den vergangenen Jahren unter die Lupe genommen hat. Demnach haben 1,4 Millionen Österreicher einen Migrationshintergrund – das ist jeder Fünfte. Was der Migrationsbericht außer unzutreffenden Klischees und Vorurteilen noch aufdeckt: Behörden und komplexe Gesetze machen es einer erfolgreichen Integration nicht gerade leicht, allerdings kommt auch ein großer Teil der Zuwanderer nicht ohne Probleme nach Österreich.

Der Migrations- und Integrationsbericht – es ist nach 2003 der zweite – wurde von 50 Autoren erstellt. Darunter sind fast alle prominenten Migrationsforscher von unterschiedlichen Universitäten, der Akademie der Wissenschaften und dem WIFO sowie anderen Instituten. Der Bericht enthält 15 Kapitel und 18 Kurzbeiträge, hier die wichtigsten Zentralaussagen der Forscher zur Frage „Was hat sich seit 2003 im Bereich Migration und Integration getan?“:

Top-Einwanderungsland: „Österreich ist zum Einwanderungsland geworden – nicht freiwillig und nicht selbstbestimmt, sondern durch die faktische Entwicklung“, heißt es in der Zusammenfassung des Migrationsberichts. Österreich sei attraktiver geworden, außerdem werden Zuwanderer als „Arbeitskräfte, KonsumentInnen, SchülerInnen und BeitragszahlerInnen im sozialen Sicherungssystem“ benötigt. 10 Prozent der Gesamtbevölkerung besitze einen ausländischen Pass. 17 Prozent – besagte 1,4 Millionen - haben einen Migrationshintergrund, was einem der höchsten Anteilswerte in der EU entspricht. Ein Drittel der Ausländer in Österreich sind EU-Bürger. Deutsche und Türken stellen mit 113.778 und 108.811 Menschen die größten Zuwanderergruppen in Österreich.

Ausländer nicht gleich Ausländer: Der Migrationsbericht gibt als übergeordnete Aussage an, dass es in Österreich „eben nicht ‚den Ausländer’ oder ‚die Ausländerin’ gebe“, sondern „viele unterschiedliche Gruppen“. So gebe es Zuwanderer, die aufgrund der Internationalisierung der Wirtschaft nach Österreich ziehen, hier studieren oder hier ihren Lebensabend verbringen. Auf der anderen Seite gibt es auch den „typischen Gastarbeiter“, der in der Bauwirtschaft, im Tourismus, in der Industrie oder im Pflegesektor arbeitet. „Ingesamt sind die Unterschiede zwischen in- und ausländischen Arbeitskräften sowie zwischen jungen und alten ZuwanderInnen beachtlich“, konstatiert der Migrationsbericht. So arbeiten Zuwanderer aus Drittstaaten (Nicht-EU) oft in Berufen als Hilfsarbeiter oder angelernte Arbeitskräfte. Was aber auch nicht immer zutrifft, da die jüngere Generation durch bessere Bildung in andere Berufsregionen vordringt. Zuwanderer aus EU-Ländern oder aus Übersee sind häufig in höheren Funktionen in der Wirtschaft oder in internationalen Organisationen tätig.

Schule/Bildung: Sorgen macht den Forschern die „divergierende Schulbesuchsquote“: 10 Prozent aller heimischen Schüler sind Ausländer, bei den Sonderschulen sind es aber 20 Prozent. „Zu rasch werden Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Sonderschulen abgeschoben“, heißt es in dem Bericht. Generell lasse sich erkennen, dass die „Bildungspartizipation“ von Migraten im Steigen sei, allerdings erfolgt in der zweiten Generation noch keine sehenswerte Annäherung an den Standard des Bevölkerungsdurchschnitts. Die Forscher bezeichnen es als „Erbe der Gastarbeit“, betonen aber zugleich, dass auch die „einheimischen Kinder vom Schulsystem primär nach der sozialen Herkunft ‚sortiert’ werden“.

Armutsgefährungsrate: Den Forschern macht hier eine „Tendenz zur Polarisierung“ Sorge. In Österreich waren 2003 zwölf Prozent aller Personen mit österreichischem bzw. einem Pass aus den EU-15 armutsgefährdet. Bei Einwanderern aus Staaten außerhalb der EU-15 liegt die Rate bei 27 Prozent. Unter ihnen weisen türkische Zuwanderer eine Armutsgefährdungsquote von 34 Prozent auf. Das Problem: Die Armutsgefährdungsquote für eingebürgerte Österreicher aus Drittstaaten beträgt immer noch 23 Prozent. Für die Forscher macht dies deutlich, „dass die Herkunft noch immer ein Bestimmungsfaktor für das Armutsgefährdungsrisiko bleibt“.

Erwerbsquote: Der Migrationsbericht konstatiert Männern mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Österreich eine „sehr hohe Erwerbsquote“, die nach religiösem Hintergrund keine Unterschiede aufweist. Bei den Frauen ist es anders: „Während orthodoxe Frauen und Frauen ohne Bekenntnis ausgesprochen hohe Erwerbsquoten aufweisen, liegen muslimische Frauen deutlich darunter.“ Für die Forscher stellt dieser Bereich eine „sozial- und frauenpolitische Herausforderung“ dar.

Rechtliche Grundlage: Aufgrund des Fremdenrechtspakets von 2005 blieb für die Forscher in Sachen rechtlicher Rahmenbedingungen „kein Stein auf dem anderen“. Der Bericht konstatiert, dass die Gesetze jetzt „ausdifferenziert, komplex, vielschichtig und in der Verfolgung der Ziele rigider geworden sind“. Allerdings seien die Diskussionen um Bleiberecht, Abschiebung, Integrationsmaßnahmen und Ausländerbeschäftigung nicht abgerissen. Dem Gesetzespaket bescheinigen die Forscher „spätestens 2009 eine Evaluierung und gegebenenfalls eine dann durchzuführende Änderung“.

Zuständigkeitsprobleme: Der Migrationsbereicht biete „erstmals eine präzise Analyse, welche Akteure in welchem Bereich rechtliche Zuständigkeiten besitzen“, heißt es darin. So wird festgehalten, dass die Gesetzesgebungskompetenzen meist beim Bund liegen, jedoch die Vollzugszuständigkeiten auf „viele Behörden und sonstige Einrichtungen verteilt sind“. Diese „Kompetenzzersplitterung“ erschwere „naturgemäß“ eine kohärente und systematische Integrationspolitik. Zum einen, weil die verschiedenen Akteure verschiedene Ziele verfolgen, zum anderen, weil die Maßnahmen nicht aufeinander abgestimmt seien. Beispiele: Das AMS muss in erster Linie die Arbeitsmarktpolitik vollziehen, ist aber stetig mit Zuwanderern konfrontiert, die aber nur einen kleinen Teil der Klientel darstellen. Zum anderen müssen die Zuwanderer für Aufenthaltsrecht, Sozialversicherung, Deutschkurse oder Schulbildung der Kinder unglaublich viele Behörden kontaktieren, bei denen sie sich „ohne entsprechende Beratung“ kaum zurechtfinden können. Der „Eingliederung des Fremden“ sei dies „wohl kaum förderlich“.

Das Fazit des Berichts im Wortlaut:

Migrations- und Integrationspolitik bleibt in Österreich eine vielschichtige, komplexe und konfliktträchtige Querschnittsmaterie. Die Anzahl der Akteure, die unterschiedlichen Interessen und die divergierenden gesellschaftspolitischen Vorstellungen erschweren eine konzeptiv ausgereifte und konsenshaft durchgeführte Migrations- und Integrationspolitik.

Vieles spricht daher auch für eine stärkere Konzentration und Vernetzung der unterschiedlichen Kompetenzen im Rahmen eines Staatssekretariats, eines Ministeriums oder in den bestehenden Strukturen.

Davon unabhängig ist jedoch eines wesentlich: Es muss erkannt werden, dass Migrationen und die damit verbundenen Integrationsfragen keine Ausnahmeerscheinungen der Gegenwart darstellen, sondern Österreich auch in Zukunft begleiten, so wie eben alle ökonomisch wachsenden, politisch stabilen und demographisch schrumpfenden Gesellschaften.

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