Postraub-Prozess

Lebenslange Haft für Kärntner Räuber

Österreich
17.10.2007 22:12
Wegen versuchten Mordes und schweren Raubes wurde ein Kärntner am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht von einem Geschworenensenat zu lebenslanger Haft verurteilt. Dem 42-Jährigen wurde vorgeworfen, im Oktober vorigen Jahres in Graz ein Postamt überfallen zu haben und bei der Flucht einen unbeteiligter Passant angeschossen und schwer verletzt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Kärntner hat fast 21 Jahre seines Lebens, also genau die Hälfte, hinter Gittern verbracht. "Mit 21 Jahren erwürgte er seine 73-jährige Vermieterin und wurde wegen Mordes verurteilt", schilderte Staatsanwalt Hansjörg Bacher. Im September 2007 wurde er aus der Haft entlassen, und kurz darauf soll er zuerst ein Postamt in Wien und dann eines in Graz überfallen haben. Auf der Flucht mit dem Fahrrad stoppte ihn die Polizei. Daraufhin schoss der Posträuber auf die Beamten und verletzte einen Passanten schwer am Kopf.

Dem Täter gelang die Flucht, durch die Kamera in der Post kam die Polizei aber bald auf seine Spur. Er wurde in seiner Wohnung verhaftet. Die Tatwaffe, Maske, Handschuhe und einen Leinensack fanden die Beamten bei einem "Häfenfreund" des Angeklagten. Diese stand zusammen mit dem Kärntner wegen Mittäterschaft vor Gericht, da er ihn im Auto von Wien nach Graz und wieder retour gebracht habe.

Aussage verweigert
Bei der Verhandlung machte der Kärntner von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch und sagte zu den Vorfällen kein Wort. Seine Anwältin erklärte, ihr Mandant sei schuldlos. Die Verteidigerin brachte mehrere Beweisanträge, darunter auf einen weiteren Lokalaugenschein am Tatort sowie auf ein zusätzliches psychiatrisches Gutachten, ein. Diese wurden allerdings abgewiesen.

Die Geschworenen befanden den Kärntner einstimmig für schuldig. Er wurde wegen zweifachen Raubes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Falle des mitangeklagten Bekannten entschieden die Geschworenen mit 4:4 Stimmen, dass der Mann etwas vom Vorhaben seines Freundes gewusst hatte, daher musste der Beschuldigte freigesprochen werden. Der Kärntner meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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