Was der Prozess in Linz mit dem Monster von Loch Ness gemeinsam hat, schildert uns Johann Ehrengruber von den Wiener Linien. "Beides taucht alle paar Jahre einmal auf", erklärt er. "So richtig ernst nehmen kann es aber niemand."
Soll heißen: Das letzte Wort ist für viele Öffi-Betreiber nach dem Urteil noch nicht gesprochen. Wie berichtet, werden es Schwarzkappler in Zukunft um einiges schwieriger in ihrem Job haben. Wer nach dem beamtenhaft durch die Garnituren gebrüllten "Fahrscheinkontrolle!" einfach aufspringt und bei der nächsten Station aussteigt, darf nicht aufgehalten werden.
Wien will anders sein
Theoretisch zumindest. Während man sich in der Steiermark daran halten will, ist Wien wieder einmal anders. "Bei uns kontrollieren Aufsichtsorgane nach dem Eisenbahnergesetz", erklärt Ehrengruber weiter. "Die dürfen mehr." Auch weiterhin will man sich den hartgesottenen unter den Ticket-Sündern in den Weg stellen - mit allen "angemessenen Mitteln", wie es heißt.
Angst vor Klagen hat man in der Bundeshauptstadt keine. Dabei ist im Entscheid des Linzer Oberlandesgerichtes ganz klar definiert: Aufhalten verboten, weil
die Betroffenen "sonst in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind"
Musterprozess in Linz
In Linz ging es um die Verurteilung eines Mühlviertlers wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 400 Euro. Der Angeklagte war in einer Straßenbahn zum Vorzeigen seines Fahrscheins aufgefordert worden. Doch statt dem Folge zu leisten, sprang er aus der Straßenbahn und versuchte davonzulaufen. Insgesamt drei Kontrollore - Mitarbeiter eines Security-Unternehmens - stellten sich ihm in den Weg und hielten ihn fest. Der ertappte Schwarzfahrer verletzte alle drei beim Versuch, sie abzuschütteln.
Der Verurteilte berief gegen das Urteil. Das Oberlandesgericht hob die erstinstanzliche Verurteilung wegen Nichtigkeit auf. Das bloße Schwarzfahren ohne Irreführung eines Kontrollorgans stelle nämlich bloß eine Verwaltungsübertretung dar. In solchen Fällen bestehe kein Anhalterecht, weil Schwarzfahren als solches keinen gerichtlich bedrohten Tatbestand setze.
Von Michael Pommer und Krone.at
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