Denn als der Chef von Mama Sabine von der geplanten künstlichen Befruchtung erfahren hatte, überreichte er der Salzburgerin umgehend den blauen Brief. Nach Ansicht des Firmenanwalt sei Sabine M. zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht schwanger gewesen. "Falsch", hatte ein Arbeitsgericht entschieden, denn als Schwangerschaft gilt grundsätzlich die Zeit zwischen Empfängnis und dem Eintritt der Geburt. Und die Eizellen von Sabine M. waren, wenn auch in einem Glas außerhalb des Körpers, befruchtet. Also schwanger!
Doch ihr Chef legte beim Oberlandesgericht Linz Berufung ein. Und bekam Recht. Also ging die Salzburgerin mit Hilfe der Arbeiterkammer zum Obersten Gerichtshof, der die heikle Angelegenheit aber direkt an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft weiterleitete. „Ich möchte den Fall durchkämpfen, um anderen Frauen zu helfen“, so die 39-Jährige. Eine Entscheidung steht noch aus.
Von K. Loibnegger, Kronen Zeitung
Symbolbild
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