Betrunken am Steuer

Unfalllenkerin (18) stürzt auf Flucht in Fluss

Österreich
24.07.2017 10:03

Eine 18-Jährige ohne Führerschein hat Sonntagfrüh nach einem Fest in der Oststeiermark betrunken mit dem Auto eines Bekannten einen Unfall verursacht. Die junge Frau, der Pkw-Besitzer und ein weiterer Beifahrer blieben bei dem Crash gegen ein Brückengeländer unverletzt, doch die 18-Jährige lief kurz nach dem Unfall davon. Bei der Flucht stürzte sie in einen Fluss, konnte sich aber an einem Stein festhalten und um Hilfe schreien. Sie wurde gerettet.

Die junge Frau aus dem Bezirk Weiz war in der Nacht auf Sonntag zusammen mit ihrem 35-jährigen Bekannten und einem 30-Jährigen beim alljährlichen Mühlwiesenfest in Strallegg. Gegen 6 Uhr wollten die drei betrunkenen Nachtschwärmer nach Hause. Daher gab der 35-Jährige seine Autoschlüssel der 18-Jährigen, die sich ans Steuer setzte.

Brücke verfehlt und in Geländer gekracht
Weit kamen sie jedoch nicht: Die Jugendliche fuhr vom Fest los und den abschüssigen Weg durch einen Wald Richtung Bundesstraße. Kurz davor musste sie nach einer Kurve eine schmale Brücke über die Freistritz passieren, doch sie verfehlte sie und krachte in das Geländer.

Andere Festgäste, die zu Fuß am Heimweg waren, leisteten Erste Hilfe und fragten die Unfallbeteiligten, ob ihnen etwas passiert war. Alle verneinten, doch nur Augenblicke später war die 18-Jährige plötzlich spurlos verschwunden. Sie irrte offenbar umher und stürzte schlussendlich über eine Böschung in die Feistritz. Der Fluss war aufgrund der starken Regenfälle gut mit Wasser gefüllt.

18-Jährige von Feuerwehr aus Fluss gerettet
Die junge Frau schaffte es jedoch, sich an einem Stein festzuhalten und schrie um Hilfe. Ein Radfahrer hörte sie und rief die Einsatzkräfte. Die Jugendliche wurde von der Feuerwehr gerettet und verletzt in das LKH Weiz gebracht.

Die 18-Jährige muss mit einer Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer, Fahrens ohne Führerschein und Fahrerflucht rechnen. Doch auch der 35-jährige Fahrzeugbesitzer wird sich wohl wegen der Beihilfe zu diesen Verwaltungsübertretungen verantworten müssen.

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