Bayern-Minister:

“Verfassungsschutz soll auch Kinder beobachten”

Ausland
03.06.2017 10:35

Der deutsche Verfassungsschutz sollte nach Ansicht des bayrischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) auch Minderjährige im islamistischen Umfeld beobachten können. Er rate "dringend" dazu, die Altersgrenze für die Überwachung durch den Verfassungsschutz in ganz Deutschland fallen zu lassen, sagte Herrmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

"Minderjährige haben schon schwere Gewalttaten begangen. Da muss der Staat konsequent handeln", so Herrmann. Er verwies auf eine entsprechende Regelung in Bayern. Im Normalfall beobachte der bayrische Verfassungsschutz keine Kinder, sagte er. "Aber wenn es einen konkreten Hinweis gibt, dass im Umfeld einer islamistischen Gruppe ein Zwölfjähriger unterwegs ist, müssen wir den auch beobachten können."

Der CSU-Spitzenkandidat für die Bundestagswahl wandte sich zugleich gegen den Vorstoß von Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) für eine zentrale Steuerung der Verfassungsschutzbehörden durch den Bund. Der Verfassungsschutz sei im Bund und in den meisten Ländern "gut aufgestellt", so Herrmann. Der Informationsaustausch müsse sicher noch verbessert werden, aber eine "Zentralisierung ist keine Lösung".

De Maiziere will "genetische Phantombilder" zulassen
De Maiziere will unterdessen einem Bericht zufolge "genetische Phantombilder" als Beweismittel in Strafverfahren zulassen. Künftig sollen Ermittler DNA-Proben aus Speichel, Blut oder Haaren auch zur Vorhersage des äußeren Erscheinungsbildes, der Herkunft sowie des Alters eines Menschen heranziehen dürfen, berichten die Zeitungen des RedaktionsNetzwerks Deutschland unter Berufung auf eine Beschlussvorlage zur Innenministerkonferenz Mitte Juni in Dresden.

Die Zulassung dieser Methode verfolge das Ziel, den Kreis potenzieller Verdächtiger besser als bisher eingrenzen zu können "und somit zielgerichtete Ermittlungen beziehungsweise Fahndungen" zu ermöglichen, heißt es demnach in der Vorlage aus de Maizieres Ministerium. Es gehe um eine "Erweiterung der Analysemöglichkeiten von DNA-Proben", die "sinnvoll und notwendig" sei.

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