Das Magazin hatte im Oktober 2005 berichtet, das Promi-Paar habe seine Anwälte eingeschaltet, weil ein Angestellter mit der Veröffentlichung des geheimen Videos gedroht habe. Spears und ihr Mann hätten den Anwälten eine Kopie des Bandes gegeben und es gemeinsam mit ihnen angeschaut.
Das Gericht entschied nicht, ob der Bericht richtig oder falsch war. "Die Frage ist, ob es verleumderisch ist zu behaupten, dass ein Ehemann und seine Frau sich beim einvernehmlichen Sex gefilmt haben", zitierten US-Medien aus der Urteilsbegründung. Zudem habe die Richterin darauf hingewiesen, dass Spears ihre Sexualität auch selbst in der Öffentlichkeit zur Schau trage.
Die Popsängerin ist seit 2004 mit dem Tänzer Federline verheiratet. Der angefochtene Bericht erschien etwa einen Monat nach der Geburt ihres ersten gemeinsamen Kindes. Mittlerweile haben die beiden zwei gemeinsame Kinder.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.