"Keine Antworten"

Sobotka: SPÖ bei Fremdenrechtspaket untätig

Österreich
11.04.2017 10:00

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) wirft der SPÖ Untätigkeit beim gemeinsam akkordierten Fremdenrechtspaket vor. Bereits am 30. März sei das Papier an den Koalitionspartner übermittelt worden, seitdem habe man aber keine Antwort erhalten, beklagt Sobotka. Bei dem Paket geht es unter anderem um Wohnsitzauflagen, Gebietsbeschränkungen und Beugehaft. Dass die SPÖ die Sache wieder hinauszögere, sei nicht einzusehen. Verwundert ist der Innenminister darüber freilich nicht: "Ich bin nichts anderes gewohnt." Das SPÖ-geführte Verteidigungsministerium reagiert ungerührt auf die Kritik Sobotkas und sieht sich im Zeitplan.

Teil eins dieses Fremdenrechtspakets ist längst innerhalb der Koalition vereinbart und liegt bereits im Parlament. Es enthält etwa höhere Strafen, wenn Flüchtlinge das Land trotz aufrechten Bescheids nicht verlassen, und ermöglicht Schubhaft bis zu 18 Monaten. Zudem sollen bei kriminell gewordenen anerkannten Flüchtlingen die Verfahren zur Aberkennung des Status beschleunigt werden.

Wohnsitzauflage soll Wien entlasten
Im parlamentarischen Verfahren soll diese Vorlage nun noch um einige weitere Punkte ergänzt werden. Dazu gehört die sogenannte Wohnsitzauflage. Diese bedeutet, dass sich der Asylwerber in dem ihm zugewiesenen Bundesland niederlassen und an einer konkreten Adresse Unterkunft nehmen muss. Das soll vor allem Wien entlasten, das einen besonders starken Zuzug von Flüchtlingen aufweist.

Beschleunigte Abschiebungen
Die übrigen zentralen Punkte des Pakets beziehen sich darauf, dass abgelehnte Asylwerber schneller abgeschoben werden. So kann bei mangelnder Rückkehrwilligkeit mittels einer weiteren Wohnsitzauflage die Verlegung in eine Rückkehreinrichtung des Bundes angeordnet werden. Dabei werden keine neuen Zentren geschaffen, sondern die Flüchtlinge in bereits bestehende Einrichtungen verlegt. Gleichzeitig kommt eine Gebietsbeschränkung für jeden politischen Bezirk zum Tragen. Die Betroffenen dürfen sich nur noch im jeweiligen politischen Bezirk bewegen. Bei Verstößen gibt es Geldstrafen bis zu (im Wiederholungsfall) 5000 Euro bzw. bis zu drei Wochen Ersatzarrest.

Beugehaft bei fehlender Kooperation
Für Sobotka sind diese Maßnahmen insofern wichtig, als dem Ausreisepflichtigen damit klar gesagt werde, es gehe nicht so weiter bisher. Wirkt die Person dann weiter nicht an der Vorbereitung der Ausreise mit, droht in letzter Konsequenz sogar Beugehaft. Dabei geht es um Leistungen, die nur der Betroffene selbst erbringen kann und muss, etwa die Unterschrift unter einen Antrag zur Erlangung eines Heimreisezertifikats oder die Mitwirkung bei einer Sprachanalyse zur Feststellung der Herkunftsregion. Beugehaft kann zunächst bis zur vier Wochen verhängt werden, dann aber immer wieder neu.

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