Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Reiseleiterin der „OÖ Landlerhilfe“ war am 6. August verhaftet worden, weil sich im Bundeskriminalamt und beim Untersuchungsrichter ein schlimmer Verdacht erhärtet hatte: Dass sich „Mitglieder einer kriminellen Vereinigung vorsätzlich und gewerbsmäßig an rund tausend Illegalen unrechtmäßig bereichert“ hätten.
Das bestätigte Tatiana S. gleich in zwei Polizeiprotokollen: Ihre Schlepperbande hätte 3200 Euro für jedes One-Way-Ticket in den goldenen Westen kassiert und davon 450 Euro für die Einladungen Gumpingers bezahlt. Das wiederholte die Angeklagte auch bei ihrem Prozess am 17. August und kam mit drei Monaten unbedingter Haft davon.
Ehe diese Strafe nun abgesessen war, wurde die Gefangene vom U-Richter noch einmal „ausführlich“ vernommen - auch „kontradiktorisch“ dem leugnenden Politiker gegenübergestellt. Und bevor sie am Freitag heimreisen durfte, musste sie versprechen, jede gerichtliche Vorladung nach Linz freiwillig zu befolgen. Denn zwangsweise kann die Moldawierin weder zu ihrer Berufungsverhandlung noch einem drohenden Politikerprozess polizeilich vorgeführt werden.
„Frau S. hat ihre Adresse hinterlassen“, scheint die Linzer Justiz ihrer Kronzeugin offenbar zu trauen.
Foto: Chris Koller
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