Harte Strafe

Schnellbahn-Sprayer aus Wien muss hinter Gitter

Österreich
06.10.2006 14:35
Ein 21-jähriger Sprayer ist am Freitag in Wien wegen schwerer Sachbeschädigung zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte gemeinsam mit einem Freund zahlreiche Schnellbahnzüge, Waggons und U-Bahngarnituren „verziert“. Während sein 23-jähriger Komplize mit drei Monaten bedingt davonkam, war bei ihm auf Grund einer einschlägigen Vorverurteilung keine Bewährungsstrafe mehr möglich.

Bei vollständiger Schadensgutmachung hat der Sprayer allerdings gute Chancen, die Strafe doch nicht absitzen müssen. Das Gesetz gibt dem Richter in diesem Fall die Möglichkeit, das Urteil nachträglich noch auf Bewährung auszusetzen.

Der 21-Jährige bzw. seine Familie haben im Hinblick darauf den Geschädigten Zahlungsbereitschaft signalisiert und auch schon die erste Rate überwiesen. Insgesamt wären 8.000 Euro für Reinigungskosten und zusätzlich weitere 10.000 Euro für die Stehzeiten der in Mitleidenschaft gezogenen Züge aufzubringen.

„Es war Dummheit und Langeweile“, nannte der 21-Jährige seine Beweggründe. Eigentlich habe er ja nichts mehr mit Spraydosen zu tun haben wollen, „aber wir waren halt ein bisschen interessiert in dieser Kunstrichtung“, meinte er mit Blick auf seinen mitangeklagten Freund.

Dieser führte ihm Videos, die ihn „inspiriert“ hätten. In der Graffiti-Szene ist es oft üblich, dass beim Sprayen mitgefilmt wird und diese Clips anschließend ins Internet gestellt werden. Videos von besonders spektakulären Aktionen sind auch käuflich zu erwerben.

„Jetzt ist aber Schluss mit lustig!“, ermahnte Verteidiger Werner Tomanek seine Mandanten. Diese gelobten, nicht mehr rückfällig zu werden. „Ich sollte mich eh mehr aufs Studium konzentrieren“, meinte der 23-Jährige Mitangeklagte. Die Urteile sind rechtskräftig.

Symbolfoto: Martin A. Jöchl

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