Brandmelder fehlen

In Schulen setzt man auf “lebende Brandmelder”

Kärnten
29.11.2016 10:20

Eine Serie von Bränden in Schulen beschäftigte in den vergangenen Tagen Feuerwehr und Polizei. Bei keinem der Brände hatte ein Rauch- bzw. Brandmelder ausgelöst. Und das aus einem einfachen Grund: Es gibt nämlich keine gesetzliche Vorschrift, Brandmeldeanlagen in Schulgebäuden zu installieren.

Während jeder Haus- und Wohnungsbesitzer seit wenigen Jahren verpflichtet ist, in fast jedem Zimmer einen Rauchmelder anzubringen, nimmt es der Gesetzgeber bei Schulen, wo sich oft Hunderte Schüler und ihre Lehrer auf engem Raum aufhalten, nicht so genau.

"In Schulgebäuden besteht keine Verpflichtung, Brandmeldeanlagen zu installieren", erklärt Dietmar Schreier, Leiter der Brandverhütung und Feuerpolizei beim Landesfeuerwehrverband.

Nur in besonders großen Schulgebäuden, die aufgrund ihrer Struktur ausgedehnte Brandabschnitte aufweisen, seien solche Anlagen notwendig.

Dafür, dass kleine Schulen davon ausgenommen seien, gebe es eine einfache Erklärung: In Schulen werde selten übernachtet. Deshalb sei die Wahrscheinlichkeit gering, dass jemand im Schlaf vom Feuer überrascht wird.

"Der Gesetzesgeber geht davon aus, dass es lebendige Brandmelder gibt. Sprich: Schüler und Lehrer sollten in der Lage sein, einen Brand oder Rauchentwicklung zu erkennen und Alarm zu schlagen", so Schreier.

Das war in den vergangenen Tagen in zwei von drei Fällen auch so. In der NMS Griffen bemerkte ein Schüler den Rauch, in der VS Tröpolach schlug eine Lehrerin wegen eines Schwelbrandes Alarm.

Die NMS Winklern, wo das Feuer in der Nacht ausgebrochen war, wurde aber bei dem Brand verwüstet. "Mich wundert’s, dass auch nachträglich keine Rauchmelder installiert werden", so Direktor Gustav Tengg.

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