Verhandlungsauftakt

Hofburg-Wahl: Auszählen wie beim Sparverein

Österreich
20.06.2016 16:42

"Wenn ein Jurist dabei ist, wird's schon stimmen." - "Das Protokoll der Auszählung hab ich unterschrieben im Vertrauen, dass es schon passt." Wenn am ersten Tag der öffentlichen Verhandlung im Verfassungsgerichtshof Mitglieder von Wahlbehörden schildern, wie die Auszählung der Briefwahlstimmen zur Hofburg-Wahl so vonstattenging, ist reichlich Platz für Kopfschütteln. Auch über die Unkenntnis von geltenden Gesetzen.

Man kann es "Durchnicken" nennen, das an eine Sitzung eines Pimperlvereins erinnert. Eh lustig, ginge es nicht um die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl. Das knappe Ergebnis für Alexander Van der Bellen - erzielt durch eine Rekordanzahl von Briefwahlstimmen - wurde ja von der FPÖ angefochten.

Urteil am 6. Juli eher fraglich
Nun liegt der Ball also beim Verfassungsgerichtshof - und der hat nicht nur bis Donnerstag öffentliche Verhandlungen mit rund 90 Zeugen angesetzt, sondern muss sich mit der Causa auch noch nächste Woche auseinandersetzen: Mindestens ein weiterer Verhandlungstag ist für Mittwoch, den 29. Juni, vorgesehen. Ein Urteil am 6. Juli - wie ursprünglich angedacht - scheint fraglich.

Die Bestimmung, wie mit den Briefwahlstimmen umzugehen ist, ab wann die Kuverts geöffnet werden dürfen (am folgenden Tag nach der Wahl ab 9 Uhr), wer auszuzählen hat (Wahlbehörde mit Beisitzern), ist im Bundespräsidentengesetz geregelt. Es hat Verfassungsrang. Hört man die Zeugen - allesamt Mitglieder der jeweiligen Wahlbehörde, allesamt Vertreter von politischen Parteien - aus Bezirken wie Innsbruck-Land, Südoststeiermark und Villach-Land, denkt man aber eher an eine Empfehlung.

FPÖ-Beisitzerin Zutritt verwehrt - nur Missverständnis?
Die zentrale Frage der 14 Verfassungsrichterinnen und -richter: "Wieso unterschreiben Sie ein Protokoll, wenn Sie bei der Stimmauszählung gar nicht anwesend waren?" Da reichten die Erklärungen von "das war immer so" bis "andere Parteivertreter waren auch nicht da".

Eine FP-Vertreterin beklagte etwa, ihr sei "der Zutritt zur Auszählung Montagfrüh verwehrt worden". Unterschrieben hat sie trotzdem. Laut dem zuständigen Bezirkshauptmann habe es sich lediglich um ein Missverständnis gehandelt, das geklärt worden sei. Wahlbeisitzer hätten selbstverständlich an der Auszählung teilnehmen dürfen.

Eine grüne Vertreterin aus Tirol sagte, sie sei berufstätig: "Wer kann schon am Montag um 9 Uhr?" Da wurde andernorts die Briefwahl am Wahlabend bis Mitternacht ausgezählt, "weil das Personal grad zur Verfügung war".

Und es verwundert kaum, dass Endergebnisse elektronisch übermittelt wurden, ehe die Wahlkommission zur Beschlusssitzung - und Unterschrift - angetreten war. Manipulation bei den Stimmen schließen alle aus.

Experten: Wahlwiederholung ganz oder gar nicht
Wird die Hofburg-Stichwahl also wiederholt, und wenn ja: ganz oder in Teilen? Wie die "Presse" am Montag berichtete, tendieren Experten zur Rechtsauffassung: wenn Wahlwiederholung, dann ganz!

"Wenn es zu einer Wiederholung kommt, ist zu erwarten, dass die gesamte Stichwahl wiederholt wird", sagt etwa Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk. Denn: Allein die Briefwahl zu wiederholen, sei nicht möglich, weil man nicht genau sagen könne, wer seine Wahlkarte tatsächlich per Post geschickt habe und wer damit doch regulär in sein Wahllokal gegangen sei. Eine isolierte Wiederholung der Briefwahl wäre nur möglich, wenn es ein zentrales Wählerregister gäbe, so Funk.

Sein Kollege Theo Öhlinger glaubt, dass die Verfassungsrichter im Fall des Falles großzügig sein werden: "Wenn sich herausstellt, dass die Unregelmäßigkeiten sich der kritischen Zahl an Stimmen nähern, werden sie sich nicht krampfhaft bemühen, das unbedingt auf bestimmte Wahlbezirke zu beschränken."

Selbst Robert Stein, der Leiter der Bundeswahlbehörde, ortet Schwierigkeiten bei der Neuabhaltung in einzelnen Bezirken. Dann müsste man nämlich jene Personen ausschließen, die mittels Wahlkarte in einem anderen Bezirk gewählt haben. Dort wären ihre Stimmen nach wie vor gültig, sodass die Gefahr bestünde, dass sie doppelt abstimmen.

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