"Kein Spielraum"

Familie muss 10.000 Euro Kindergeld zurückzahlen

Österreich
17.05.2016 08:23

10.025 Euro - fast das gesamte Kinderbetreuungsgeld für Tochter Sarah (2) muss Familie Roithmeir aus Oberösterreich zurückzahlen. Der Grund: Mama Erika (39), eine gebürtige Slowakin, hatte nach der Hochzeit den Hauptwohnsitz nicht in ihre Wahlheimat Traun verlegt. Kein Einzelfall, wie man bei der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse sagt.

"Wir haben immer in Oberösterreich gelebt, haben mit Sarah hier alle Untersuchungen machen lassen und ich habe seit 2011 in Oberösterreich Steuern bezahlt", versteht Erika Roithmeir nicht, warum sie das Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen soll. Sie hat, als die Krankenkasse Alarm geschlagen hatte, auch aus der alten Heimat Bestätigungen geholt, dass Sarah, die im November 2013 zur Welt kam, dort nie gelebt hat und auch die Slowakei keine Geldleistungen gezahlt hat. Und auch nicht zahlen wird. Auch angeforderte Beweise, dass die Familie ständig hier lebte - wie Telefonrechnungen -, wurden nachgereicht.

"Aber auf einmal hat das niemanden mehr interessiert", ärgert sich Papa Wolfgang (51). Seit 8. Februar 2016 ist Erika Roithmeir in Traun hauptwohnsitzlich gemeldet und bekam ab diesem Datum auch Kinderbetreuungsgeld - doch der Bezug endete am 1. Mai.

Krankenkasse besteht auf Rückzahlung
Seitens der Krankenkasse besteht man auf der Rückforderung der mehr als 10.000 Euro. "Das Gesetz lässt uns keinen Spielraum, außerdem ist es keine Versicherungsleistung, sondern wir sind ausführende Stelle des Familienministeriums", erklärt Harald Schmadlbauer von der OÖGKK. Er weiß, dass der Fall Roithmeir kein Einzelfall ist.

Kommentar: Geld für Kinder in Österreich
Mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr zahlt Österreich an Kinderbeihilfe ins Ausland - also für Kinder, die nicht in Österreich leben, hier nicht in die Schule oder zum Arzt gehen. Nur weil ein Elternteil hier arbeitet.

Dass eine Familie, die in Traun lebt - und hier auch ihr Geld ausgibt -, jetzt das "Karenzgeld" zurückzahlen muss, klingt da wie ein Hohn. Natürlich, man darf Kinderbetreuungsgeld und Kinderbeihilfe nicht in einen Topf werfen. Und es ist wichtig, dass die Hauptwohnsitz-Regel Sozialmissbrauch vorbeugt. Doch wenn ein Kind und dessen Familie in Österreich leben, ist es unverständlich, dass eine Beihilfe nicht zusteht, solange wir so viel Geld ins Ausland überweisen.

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