Prozess-Neuauflage

Hannes Kartnig erneut auf der Anklagebank

Sport
06.04.2016 12:04

Ein Teil des Prozesses gegen den ehemaligen Sturm-Graz-Präsidenten Hannes Kartnig erfährt am 22. April im Grazer Straflandesgericht eine Neuauflage. Es handelt sich um jenes Verfahren, in dem es um die Kartenabrechnungen und die damit verbundenen Abgaben an den steirischen Fußballverband (STFV) und den Österreichischen Fußballbund (ÖFB) geht.

Im ersten Verfahren sind Kartnig und sein ehemaliger Sekretär von diesem Anklagepunkt freigesprochen worden, doch der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Freispruch aufgehoben. Also wurde dieses Faktum im November 2014 erneut verhandelt und Kartnig zu sieben Monaten Haft verurteilt. Der zweite Angeklagte kam mit fünf Monaten bedingt davon.

Angeblich verfälschte Abrechnungen für Eintrittskarten
Es geht in diesem Verfahren ausschließlich um angeblich verfälschte Abrechnungen für die Eintrittskarten. Da für die Steuer eine niedrigere Zahl angegeben wurde als tatsächlich verkauft worden ist, soll sich auch der Anteil der beiden Fußballverbände reduziert haben. Bei jedem Spiel müssen 2,5 Prozent der Einnahmen an den ÖFB und zwei Prozent an den STFV bezahlt werden. Durch die falschen Angaben bezüglich der Erlöse aus den Eintrittskarten wurden laut Anklage der ÖFB um 52.000 Euro und der STFV um 25.000 Euro geschädigt.

Da sich durch die Rechtskraft des restlichen Verfahrens und der Verhängung der Strafe die Gesamtlage geändert hat, muss nun auch dieser Teil des Prozesses noch einmal verhandelt werden. Gutachter Fritz Kleiner wird seine Sicht der Dinge erläutern, außerdem sind zwei Zeugen - jeweils vom steirischen Fußballverband und vom ÖFB - geladen. Eine Entscheidung sollte es noch am 22. April geben. Sobald dieses Urteil rechtskräftig wird, ist der Fall Kartnig für das Gericht abgeschlossen.

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(Bild: KMM)



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