Zeugnistelefon

Hauptschülerin (13) soll in Musik durchfallen

Oberösterreich
08.06.2006 19:28
Wieder Riesenansturm auf das „Krone“-Zeugnistelefon! Die brennendsten Sorgen: natürlich drohende Fünfer und die verwirrende Aufstiegsklausel. Dazu gibt es Probleme mit dem Benehmen einzelner Lehrer. Und einen kuriosen Fall, über den Schulchef Fritz Enzenhofer und sogar die Mutter schmunzeln mussten: Eine Hauptschülerin (14) aus Vöcklabruck soll in Musik durchfallen!

„Dieses Fach soll Freude machen“, schüttelt Enzenhofer den Kopf und wird sich persönlich darum kümmern. „So verleidet man doch jungen Leuten die Musik fürs ganze Leben.“

Ein ernsteres Problem sind Lehrer, deren Benehmen zu wünschen übrig lässt: Eine Welser Pädagogin soll Kinder terrorisieren und hämische Bemerkungen über deren Aussehen machen, eine Linzer Kollegen nennt die ganze Klasse „faul und dumm“. Beides - und ähnliche Fälle - wird Enzenhofer nicht dulden und nachprüfen.

Sorgen machen vielen Eltern die Leistungsgruppen in Hauptschulen. Bei Abstufung fürchten sie, dass der Weg in weiterführende Schulen versperrt wird. Da können alle Schulexperten entwarnen, im Gegenteil: Mit einem Fünfer in der ersten Gruppe bleibt man sitzen, mit einem Vierer in der zweiten Leistungsgruppe steigt man auf! Und: Künftig kommen Volksschüler mit AHS-Reife automatisch in die beste Gruppe.

  • Eine Zehnjährige aus Wels ist offenbar im Gymnasium überfordert, kriegt zwei Fünfer. Zurück in die Hauptschule will sie nicht. Fürchtet, wegen Versagens ausgelacht zu werden. Enzenhofer: „Das Kind hat doch nicht versagt, braucht jetzt viel Anerkennung. Und die Zukunft steht offen. Denn mehr als 60 Prozent aller Maturanten in Oberösterreich kommen aus den Hauptschulen.“
  • Eine 16-jährige Linzer Gymnasiastin hat 300 Fehlstunden. Das Problem: Sie ist Sportlerin und bei vielen Bewerben, daher oft abwesend. Jetzt fürchtet sie, kein Abschlusszeugnis zu bekommen. Sie will aber unbedingt die Matura machen. Eine Zwickmühle. Da kann der Schulexperte nur raten: „Prioritäten setzen und eine Zeit lang vielleicht doch dem Lernen den Vorrang geben.“
  • Freiwillig sitzenbleiben will keiner! Stimmt nicht. Es klingt kurios, ist aber so: Ein Linzer Bub ist in der vierten Volksschulklasse total überfordert, hat schon Depressionen. Müsste aber im nächsten Jahr in die Hauptschule gehen, weil er ein positives Zeugnis hat! Dazu weiß Schuljurist Dr. Johann Kepplinger: „Das Kind kann die Klasse freiwillig wiederholen, er hat sogar ein Recht darauf.“
  • Viele Eltern kennen sich nicht aus, welche Rechte ihr legasthenes Kind hat. Wird diese Lese- und Rechtschreibschwäche per Attest belegt, dürfen Rechtschreibfehler nicht bewertet werden. Achtung: Das gilt nicht nur für das Fach Deutsch, sondern für alle Fremdsprachen. Es gibt dazu einen Erlass des Landesschulrates. Oft hilft auch schon ein klärendes Gespräch mit dem jeweiligen Lehrer.
  • Die Aufstiegsklausel ist für Eltern noch immer ein „spanisches Dorf“. Sie erlaubt das Aufsteigen mit einem Nichtgenügend. Es besteht allerdings kein Anspruch - die Klassenlehrer-Konferenz entscheidet, ob sie gewährt wird. Nämlich dann, wenn dem Schüler zugetraut wird, dass er alle Lücken wieder aufholt. Am besten trotzdem die Nachprüfung machen und bestehen.
  • Weil das Handy klingelte, nahm es die Lehrerin einem Buben weg. Dazu erinnert Schulpsychologe Dr. Rudolf Istok an die landesweite Regelung, dass Mobiltelefone im Unterricht ausgeschaltet sein müssen. Das gilt übrigens nicht nur für die Schüler, sondern auch für die Lehrer. Ein totales Handyverbot in der Schule wurde diskutiert, aber abgelehnt. Geheimtipp: einfach auf lautlos stellen.
  • Dass plötzlich eine Frühwarnung in Französisch ins Haus flatterte, verwirrt die Mutter einer HBLA-Schülerin im Großraum Wels. „Heißt das, ein Fünfer droht?“ „Schon“, meint Fritz Enzenhofer. Mehr noch aber soll die Information eine Einladung sein, in die Schule zu kommen und gemeinsam mit dem Lehrer eine Strategie zu entwickeln, wie Fünfer vermieden werden.
  • Weil die 14-jährige Tochter die Klasse ohnehin wiederholen wird, wollte eine Mutter aus dem Großraum Linz mit ihr schon im Juni auf Urlaub fahren. Das Ansuchen wurde aber abgelehnt. Musste sogar, weil das Kind schulpflichtig ist und nach dem Gesetz solche Freistellungen nur in besonderen Fällen erlaubt sind. Und: Aber auch dann nur, wenn es sich um einen guten Schüler handelt.

 

Foto: Chris Koller

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