Auf Initiative der Gemeinde hatte der 24-Jährige erst vor zwei Tagen eine finanzielle Unterstützung erhalten, damit er die aus Tschechien stammende Betreuerin seiner Mutter bezahlen konnte. Die sterbenskranke Frau befand sich am Dienstag im Spital, als zu Hause der Sohn an der Tristesse des Alltags verzweifelte.
Betrunken schickte er gegen 21 Uhr eine SMS an Bürgermeister Peter Bacher und kündigte an, dass er nun das Haus anzünden werde. "Ich hab' ihn natürlich sofort angerufen", berichtet der Politiker: "Zwei Minuten, glaube ich, habe ich ihn zu beruhigen versucht. Die Gemeinde kennt sein Schicksal und hat immer geholfen. Und sie wird es weiter tun. Das, was der Mann da gemacht hat, war ein Hilfeschrei. Verbrecher ist er sicher keiner."
Abrupt beendete der 24-Jährige das Gespräch und legte auf. Da wusste Bacher, dass es um Sekunden ging: "Ich hab' erst einen Nachbarn und dann die Feuerwehr alarmiert." In der Zwischenzeit ging der psychisch kranke Steirer in den Keller, schüttete Benzin aus und zündete mithilfe eines Feuerzeuges diverses Gerümpel an. Dann weckte er die im Obergeschoß schlafende Pflegerin auf, brachte sie und sich in Sicherheit. Der couragierte Nachbar konnte den Brand eindämmen, 50 Feuerwehrmänner löschten ihn. Der 24-Jährige ist in Haft.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).