"Aldi-Mordprozess"

Lebenslang für “Aldi”-Mörder

Ausland
03.04.2006 18:38
Das Landgericht Stuttgart hat im "Aldi- Mordprozess" am Montag einen 44-jährigen Mann wegen Mordes an einer schwangeren Angestellten zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im vergangenen August die Leiterin einer Stuttgarter Aldi-Filiale mit mindestens elf Messerstichen getötet hat. Die Frau hatte sich geweigert, dem hoch verschuldeten Angeklagten rund 13.000 Euro Wechselgeld aus dem Tresor zu geben.

Der Raubüberfall war gescheitert, da die Tür zum Tresorraum zugefallen war, während der Mann die Filialleiterin durch den Laden verfolgt hatte. Der 44-Jährige kannte die Örtlichkeiten, da seine Frau ebenfalls in dem Laden arbeitete.

Tat war seit Tagen geplant
Nach Ansicht der Richter hatte der Mann die Tat bereits Tage zuvor geplant. "Die angespannte finanzielle Situation des Angeklagten hat sich 2005 durch eine eidesstattliche Versicherung nochmals zugespitzt", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Hahn. Zudem habe sich bei ihm eine "Endzeitstimmung" ausgebreitet, nachdem Ärzte eine Gürtelrose und Diabetes festgestellt hätten.

Filialleiterin soll Täter mit pikanten Fotos erpresst haben
Der 44-Jährige hatte zu Prozessbeginn erklärt, er sei von der Filialleiterin mit Fotos erpresst worden, die ihn und seine Frau bei Sexspielen auf dem Aldi-Parkplatz gezeigt hätten. Später hatte er gesagt, dass er die Tötung der Frau "wohl schwer im Hinterkopf gehabt" habe. Dies sei ein Geständnis, das der Wahrheit "sehr nahe kommt", sagte Hahn. Der 44-Jährige habe die Frau als unliebsame Zeugin beseitigen müssen und dabei den Tod des ungeborenen Kindes in Kauf genommen.

Mord aus Habgier
Die Richter sahen die Mordmerkmale der Habgier und der Ermöglichung einer Straftat als erfüllt an. Mit dem Urteil, das auch auf versuchten Raub mit Todesfolge und Schwangerschaftsabbruch lautete, entsprach das Gericht den Plädoyers von Anklage und Verteidigung. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte besondere Schwere der Schuld wurde jedoch nicht festgestellt.

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