Große Pensionsserie

Teil 9: Lust auf höhere ASVG-Rente?

Wirtschaft
26.04.2015 19:00
Die ASVG-Pensionen sind von der Höhe her nicht gerade berauschend. Im Durchschnitt liegen sie manchmal sogar unter Tausend Euro. Besser haben es Beamte (Frauen und Männer sind dort gleichgestellt), obwohl sie als Aktive höhere Beiträge zahlen müssen und die Ruhege nuss-Bezieher einen gestaffelten "Pensionssicherungsbeitrag".

Wenn man nicht genug Geld für private Vorsorge hat oder dem Kapitalmarkt nicht traut, gibt es auch im ASVG Möglichkeiten, wie man zu einer höheren Pension kommen kann. Dazu gibt es drei Wege:

  • Wer über das Regelpensionsalter (65/60) hinausarbeitet, erhält pro Jahr einen Zuschlag von 4,2%, aber maximal für drei Jahre, also 12,6%. Beispiel: Ein Mann hätte mit 65 eine Bruttopension von 1.850 €. Bleibt er bis 68, steigt sie zweifach: Erstens weil er drei Jahre weiter Beiträge zahlt. Zweitens weil er zum Schluss noch 12,6% Zuschlag erhält. Er kommt in Summe auf 2.203 Euro.
    Wer übrigens schon eine Pension bekommt, darf nur dann beliebig dazuverdienen, wenn er schon über dem Regelpensionsalter (65/60) ist, ansonsten fällt seine Pension weg.
  • Früher beliebt war der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten, die dann für die Pension angerechnet werden. Doch das ist mittlerweile sehr verteuert geworden: Ein Monat kostet 1.060,20 Euro, man darf maximal 36 Monate für Schulzeiten und sechs Jahre für ein Universitätsstudium nachkaufen. Einen Sinn macht das  für alle mit Pensionskonto nur, wenn man früher in Pension gehen möchte. Und das ist wegen der Abschläge unattraktiver geworden.
    Für Jahrgänge älter als 1959 (Frauen) bzw. 1954 (Männer), lohnt sich das eher, wenn sie zu wenig Versicherungszeiten haben. Die Kosten für den Nachkauf sind voll von der Steuer absetzbar.
  • Die dritte Möglichkeit ist in Zeiten, in denen Kapitalprodukte immer weniger Zinsen abwerfen, interessant geworden: Die "freiwillige Höherversicherung". Man zahlt z.B. pro Monat einen Betrag ein, maximal erlaubt sind im Jahr 9.300€. Voraussetzung ist, dass auch eine Pflichtversicherung besteht.
    Man kann jederzeit anfangen und wieder aufhören mit den Einzahlungen. Die Beträge werden im Lauf der Zeit "aufgewertet" und erhöhen am Ende die Pension. Ob das im Einzelfall Sinn macht, sollte jeder für sich prüfen.
    Dazu ein einfaches Beispiel: Eine 40-jährige Frau zahlt bis zu ihrem Pensionsantritt mit 60 monatlich 70 Euro ein. Das macht in Summe 16.800 Euro (derzeit noch als Topf-Sonderausgaben teilweise von der Steuer absetzbar). Dadurch erhöht sich ihre monatliche ASVG-Pension um 122 €, im Jahr (x14) 1.708 €. Die Auszahlung ist zu 75% steuerfrei.
    Wenn sie diese Pension zehn Jahre bezieht, hat sie mehr bekommen, als sie einbezahlt hat. Lebt sie weitere zehn Jahre oder länger, wird das Ganze ein gutes Geschäft. Im Todesfall erhalten Witwen/Witwer so wie sonst auch 60% davon. Im Vorjahr gab es in Österreich knapp 5.000 Personen, die die Möglichkeit der freiwilligen Höherversicherung nutzten.
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