25.04.2015 17:00 |

Große Pensionsserie

Teil 8: Wie man die Pensionslücke schließen kann

Nur 5% der Renten stammen aus privaten Vorsorgen. Um im Alter genug Geld zu haben, muss dieser Anteil steigen. Der Staat fördert dies.
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Steigende Zuschüsse aus dem Budget sowie gewisse Reformschritte machen das staatliche Pensionssystem derzeit recht solide. Eine Folge ist, dass Durchschnittsverdiener damit rechnen können, etwa 75% ihres letzten Aktivbezuges als Rente zu bekommen. Das ist im internationalen Vergleich viel, OECD-Schnitt sind 50%. Das aber heißt: "Die Österreicher verlassen sich sehr stark auf die staatliche Pension. Bei uns kommen 95% vom Staat, in Deutschland sind es 85% und in Holland sogar nur 50%", analysiert Wolfram Littich, Chef der Allianz Versicherung und Vizepräsident des Versicherungsverbandes.

Doch die Lücke zwischen Arbeitseinkommen und der Rente wird in den nächsten Jahrzehnten steigen (magere Pensionserhöhungen, mehr Ältere usw.). Experten rechnen mit rund 40% Differenz zum Aktivbezug, der wenigstens teilweise durch private Vorsorgen gedeckt werden müsste, damit man im Ruhestand ordentlich leben kann. Und die Mehrheit der Jungen erwartet sich laut Umfragen sogar, dass sie später gar keine ausreichende staatliche Pension mehr beziehen werde.

So schlimm wird's zwar nicht, sicher ist jedoch, dass zusätzlich zum staatlichen System ("1. Säule") eine Zusatzpension über den Arbeitgeber ("2. Säule") bzw. über rein private Vorsorge ("3. Säule") wichtiger werden. Hier der Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten.

Die "2. Säule"
Betrieblich (2. Säule) gibt es drei Instrumente: Für mehr als 800.000 Österreicher haben ihre Arbeitgeber Verträge mit

  • Pensionskassen abgeschlossen. Dabei zahlt die Firma die Beiträge, der Arbeitnehmer erhält später daraus eine monatliche Betriebspension. Näheres dazu lesen Sie in Folge 10 unserer Serie am Dienstag.
  • Zweites Instrument ist die "Betriebliche Kollektivversicherung" (BKV), im Grunde eine Gruppen-Lebensversicherung. Für derzeit über 16.000 Beschäftigte zahlen ihre Firmen Beiträge (bis 10,25% von Lohn/Gehalt). Die Mitarbeiter können gleich viel drauflegen und die Kosten dafür beim Steuer-Jahresausgleich als Sonderausgabe absetzen. Vorteil für die Firma: Die Bedingungen sind sonst ähnlich wie bei Pensionskassen, Vorteil ist jedoch, dass eine einmal erreichte Pensionshöhe garantiert ist und nicht mehr absinken kann. Zur Garantiepension kommen noch mögliche Gewinne aus der Veranlagung. Wer über 55 Jahre ist, kann daher einmal jährlich (per 31. Oktober) von der Pensionskasse in eine BKV wechseln. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber mit beiden Kassen Verträge hat. In den letzten Jahren sind solche BKV-Pensionen im Schnitt um 2% per anno gestiegen.
  • Drittens gibt es noch die "Betrieblichen Vorsorgekassen" (früher Mitarbeitervorsorgekassen MVK oder "Abfertigung neu"). In diese müssen Betriebe die Abfertigungsansprüche für alle seit Jänner 2003 neu eintretenden Mitarbeiter einzahlen (1,53% des Bruttolohns plus Sonderzahlungen). Über drei Millionen Menschen sind schon in der Abfertigung neu. Ziel ist, dass sie ihre Ansprüche ansparen (eine zwischenzeitliche Auszahlung wäre unter bestimmten Bedingungen auch möglich) und später als Monatspension ausbezahlt bekommen. Im Schnitt haben dort veranlagte Gelder bisher 2,8% im Jahr Ertrag abgeworfen. Das Plus ist, dass bei einem Jobwechsel die angesammelten Abfertigungsansprüche erhalten bleiben, man also wirklich Vermögen aufbauen kann. Zusatztipp: Sinnvoll ist, die nach mehreren Arbeitgeberwechseln oft auf verschiedene MVK verteilten Beiträge auf eine MVK zusammenlegen zu lassen.

Private "3. Säule"
Rein privat und altbekannt ist die Vorsorge mit

  • Renten-Lebensversicherungen. Mit gut 9,6 Millionen Polizzen hat statistisch jeder von uns mindestens eine und zahlt dafür "nur" 831 Euro im Jahr ein. Über 212 Milliarden Euro an Kapital (plus 1.130% seit 1980!) hat sich dennoch angesammelt (siehe Grafiken). Littich: "Es geht dabei um Existenzsicherung für die Familie im Fall des Ablebens und um Vorsorge fürs Alter durch die lebenslange Rente." Die Prämienzahlungen kann man (gedeckelt) als Sonderausgaben im Jahresausgleich von der Steuer absetzen. Die Renditen sind allerdings mager, nur durch gutverzinste Altverträge kommen im Schnitt noch 3,25% heraus.
  • Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge mit staatlichem Zuschuss ist der zweite große private Weg zu einer Zusatzrente. Mehr dazu in den nächsten Folgen.
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