Kindermord

Sieben Jahre Haft für Mord an 5-jähriger Tochter

Österreich
29.03.2006 09:06
Sieben Jahre Haft wegen Totschlags lautet das Urteil des Salzburger Schwurgerichts am Dienstag, vor dem sich eine 38-jährige Pinzgauerin verantworten musste. Die Frau soll am 11. Oktober 2004 ihre 5-jährige Tochter in der Badewanne ertränkt haben. Die Salzburgerin hat die Tat bereits gestanden, das Urteil ist aber noch nichts rechtskräftig.

Das Geständnis wertete das Gericht als mildernd – ebenso wie den bis zum Tatzeitpunkt ordentlichen Lebenswandel der Frau. Einen erschwerenden Zustand konnte das Gericht nicht erkennen. Brigitte S. leide laut dem Gerichtspsychiater Reinhard Haller an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung: "Die Frau war zwar nur eingeschränkt, aber doch zurechnungsfähig."

Streit ums Sorgerecht ging der Tat voraus
Der Tat ging ein langer Streit zwischen Ex-Eheleuten voraus: Seit Monaten stritten Brigitte Schnepf und ihr nach München gezogener Ehemann ums Sorgerecht für die kleine Sarah. Brigitte hatte ihren Gatten, von dem sie übrigens vor einem halben Jahr während der Untersuchungshaft geschieden wurde, angezeigt: "Er hat das Kind sexuell missbraucht!" Die Vorwürfe wurden genau untersucht und erwiesen sich als haltlos. Trotzdem war Brigitte Schnepf überzeugt: Ein Leben beim Vater wäre für ihre Tochter die Hölle. 

Wollte verhindern, dass Tochter dem Vater zugesprochen wird
Am 12. Oktober 2004 wäre der Scheidungstermin gewesen. Beim Untersuchungsrichter erzählte die Frau später: "Wenn Sarah ihm zugesprochen worden wäre, dann wäre es mir unmöglich gewesen, das Kind vor weiteren Attacken zu schützen!"

"Sarah soll sterben, damit ihr nichts mehr passieren kann"
Am Abend zuvor fasste sie den Entschluss: "Sarah soll sterben, damit ihr nichts mehr passieren kann." Die Mutter brachte ihre Tochter zu Bett und las ihr noch eine Gute-Nacht-Geschichte vor. Als Sarah eingeschlafen war, holte sie eine Springschnur und versuchte, das Kind zu erdrosseln. Dann schleppte sie ihre Tochter zur Badewanne und drückte ihren Kopf so lange unter Wasser, bis Sarah kein Lebenszeichen mehr von sich gab.

Selbstmordversuch schlug fehl
Weil der anschließende Versuch, sich die Pulsadern aufzuschneiden, scheiterte, wollte sich Brigitte Schnepf erhängen. Aber die Schnur riss. Der psychiatrische Gutachter Reinhard Haller später: "Die Frau war zwar nur eingeschränkt, aber doch zurechnungsfähig."

Staatsanwalt will Berufung einlegen
Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und musste für Erholungspausen der Angeklagten immer wieder unterbrochen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Gebhard Neher, der auf Mord plädiert hatte, legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Verteidiger Peter Lechenauer erbat drei Tage Bedenkzeit.

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