Fünf Verletzte

Freispruch nach Felssturz auf Burg Hochosterwitz

Österreich
09.04.2015 11:51
Der Besitzer der Kärntner Burg Hochosterwitz, Karl Khevenhüller-Metsch, ist am Mittwoch am Bezirksgericht St. Veit vom Vorwurf der fahrlässig schweren Körperverletzung freigesprochen worden, erklärte Justizsprecherin Ute Lambauer am Donnerstag. Ende Juli 2012 hatte es während eines Mittelalterfests einen Felssturz gegeben, fünf Menschen - darunter auch ein damals neun Jahre alter Bub - erlitten teils schwere Verletzungen.

Das Kind war beim Felssturz von Steinen im Gesicht getroffen worden und musste noch an Ort und Stelle intubiert werden. Der Bub sowie ein 27-Jähriger - beide stammen aus Oberösterreich - verbrachten Wochen im Krankenhaus, lagen auch im künstlichen Koma. Unmittelbarer Grund für den Felssturz dürften starke Regenfälle vor dem Fest gewesen sein.

Im Prozess ging es vor allem um die Frage, ob die Wartungsarbeiten am Berg ordnungsgemäß durchgeführt worden waren. Khevenhüller-Metsch und mehrere Mitarbeiter sagten aus, dass sämtliche Vorschriften eingehalten worden seien. Der 160 Meter hohe Kalksteinfels östlich der Bezirksstadt St. Veit, auf dem die Burg erbaut ist, werde regelmäßig von der Bergwacht abgeklopft, loses Gestein werde entfernt.

Regelmäßiges Abklopfen der Felsen laut Expertise ausreichend
Kurz vor dem Felssturz hatte ein Privatgutachter die höchste Gefahrenstufe festgestellt. Allerdings hieß es in der Expertise, dass das regelmäßige Abklopfen der Felsen - so wie es auch passiert war - ausreiche, jedoch langfristig Bearbeitungen durchgeführt werden müssen.

Die Staatsanwaltschaft sah im Handeln des Burgherrn eine Fahrlässigkeit. Er hatte nämlich vor Gericht gesagt, dass es nach anhaltenden Regenfällen zu Steinschlag komme, wie es auch an den Tagen vor dem Mittelalterfest der Fall gewesen war. Der Richter sprach Khevenhüller-Metsch dennoch im Zweifel frei. Der Burgbesitzer habe darauf vertrauen dürfen, dass das Abklopfen der Felswände als Sicherheitsmaßnahme ausreiche, so die Begründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Burg Hochosterwitz gilt als Wahrzeichen Kärntens und ist ein beliebtes Ausflugsziel. Der Weg zur Burg hinauf, wo sich 2012 das Unglück ereignete, wurde mittlerweile überdacht.

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