"Mehr als saudumm"

Schuss auf 13-Jährige: Sieben Monate unbedingt

Österreich
03.03.2015 14:05
Jener 32-jährige Mann, der zu Halloween des Vorjahres im burgenländischen Großhöflein (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) ein 13-jähriges Mädchen angeschossen hat, ist am Dienstagnachmittag wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt worden. Sieben Monate davon ergingen unbedingt. Richter Wolfgang Rauter sah die Absichtlichkeit nicht gegeben, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Rauter erklärte, dass eine strenge Strafe zu wählen gewesen sei, "weil hier ein Zeichen zu setzen" gewesen sei. Der Angeklagte "ist schlicht und einfach mehr als saudumm gewesen und hat indiskutables Verhalten an den Tag gelegt". Der 32-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwalt Christian Petö gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger des Angeklagten, Christian Supper, bezeichnete die Tat seines Mandanten als "Blackout-Aktion".

"Ich bekenne mich schuldig und übernehme die volle Verantwortung", sagte der 32-Jährige selbst. Nachdem ihm sein Halbbruder am 31. Oktober ein Gewehr, das er für ein Luftdruckgewehr gehalten habe, gezeigt habe, habe er die Idee gehabt, in verbautem Gebiet auf Gegenstände zu schießen - etwa auf Verkehrszeichen und eine Getränkedose. Tatsächlich hat er aber laut Ankläger mit einem Einzelladergewehr geschossen.

"Jetzt brenn i an ane auf"
"Ich habe gesagt: 'Jetzt brenn i an ane auf.' Ich habe sie (die Jugendliche) erschrecken wollen - dummerweise", so der 32-Jährige vor Gericht. Durch den Schuss wurde das 13-jährige Mädchen - eine Spitzensportlerin im 400-Meter-Lauf - getroffen. Sie musste fünf Tage im Spital verbringen.

Ihrem Sport könne sie mittlerweile wieder nachgehen, sagte die Schülerin. Sie klagte jedoch über Ängste, etwa dass sich die drei großen und 22 kleineren Splitter in ihrem Körper noch bewegen und Folgeschäden auftreten könnten.

Opfer verweigert Handschlag
Der Angeklagte, der im Vorfeld über seinen Verteidiger eine Gutmachung finanzieller Natur veranlasst hatte, nutzte den Prozesstag, um das Opfer um Verzeihung zu bitten: "Ich möchte mich recht herzlich bei dir entschuldigen für den Blödsinn, den ich gemacht habe. Und ich hoffe, dass es bei dir wieder sportlich bergauf geht", so der 32-Jährige. Dann wollte er dem Mädchen die Hand geben, was dieses verweigerte.

Der Mann gab vor Gericht an, dass er die Waffe unterschätzt habe und ein Waffenlaie sei. Staatsanwalt Petö glaubte das dem Mann, der auch beim Bundesheer gewesen war, "schlichtweg nicht". Verteidiger Supper bat um ein mildes Urteil und wies darauf hin, dass ihm für den Vorwurf der absichtlich schweren Körperverletzung der Grund fehle. "Ich sehe weit und breit kein Motiv."

Richter: "Man muss sich fragen, ob jemand einen Pascher hat"
Der Richter wollte außerdem wissen, ob der Angeklagte vor dem Prozess in psychologischer Behandlung war. Als der Beschuldigte das verneinte, meinte Rauter: "Weil bei so einer Vorgangsweise muss man sich ja fragen, ob jemand einen Pascher hat." Der Angeklagte kann laut Richter aufgrund der Anrechnung der Vorhaft (er war seit 3. November des Vorjahres in Untersuchungshaft) am 21. März entlassen werden.

Bei dem Verurteilten handelt es sich um den früheren stellvertretenden Parteiobmann der FPÖ im Bezirk Oberpullendorf. Er wurde nach der Tat vorerst aus der Partei ausgeschlossen.

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