"Krone"-Ombudsfrau

ÖBB: Keine Tickets “ab Stadtgrenze” mehr

Ombudsfrau
23.12.2014 12:59
Seit 14. Dezember ist die neue Stadtverkehrsregelung in Kraft: Alle ÖBB-Bahnhöfe in einer Stadt werden - was die Ticketpreise betrifft - zusammengefasst. Das bedeutet, die Fahrkarten "ab oder bis Stadtgrenze" fallen weg. Diese Regelung gilt in den Landeshauptstädten Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt und Graz.

Wer bisher seine Zugtickets "bis oder ab Stadtgrenze" gekauft hat, wird sich vielleicht schon gewundert haben, dass das seit 14. Dezember preislich keine Auswirkung hat.

In den betroffenen Landeshauptstädten spielt es jetzt keine Rolle mehr, von welchem Bahnhof man abreist oder an welchem Bahnhof man ankommt - der Fahrpreis verändert sich dadurch nicht. Es genügt die Auswahl "Stadtverkehrsbahnhof".

Laut ÖBB ergeben sich dadurch zwei Vorteile für die Bahnkunden: Jede ÖBB-Fahrkarte, ausgenommen Sparschiene und Komforttickets, gilt zum selben Preis zu jedem ÖBB-Bahnhof in der ausgewählten Stadt.

Auch auf den Fahrschein wird nur mehr der Stadtname gedruckt. Bei Fahrten mit den Bundesbahnen innerhalb der Stadt sind allerdings weiterhin die genauen Stationsbezeichnungen angegeben.

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