Was beachtet gehört

Die Teilpension wird nur mit Planung zum Gewinn

Burgenland
24.03.2026 06:00

Die Teilpension ermöglicht einen flexibleren Umgang in den Ruhestand. Doch sie ist kein Selbstläufer. Abschläge und steuerliche Besonderheiten können die Vorteile schmälern. Man sollte also vorab genau rechnen!

Seit Anfang 2026 gibt es in Österreich ein neues Modell für den gleitenden Übergang in den Ruhestand: die Teilpension. Sie richtet sich an Arbeitnehmer, die bereits durch eine Korridor-, Langzeitversicherten-, Schwerarbeits- oder Alterspension einen Pensionsanspruch erworben haben, diesen aber noch nicht vollständig nutzen möchten. Stattdessen können sie in Absprache mit dem Arbeitgeber ihre Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent reduzieren.

„Je nach Wunsch können 25, 50 oder 75 Prozent der Pension vorzeitig bezogen werden. Der entsprechende Anteil des Pensionskontos wird dabei geschlossen. Der restliche Teil wächst weiter an, solange man berufstätig ist“, erklärt Brigitte Ohr-Kapral, Pensionsberaterin in der Arbeiterkammer. 

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Im österreichischen Pensionssystem ist es oft schwierig, den Überblick zu behalten. Für kluge Entscheidungen braucht es gute Beratung und genaue Planung.

Brigitte Ohr-Kapral, Pensionsexpertin in der Arbeiterkammer

Die Teilpension kann zur Steuerfalle werden
Auf den ersten Blick klingt das nach einer attraktiven Möglichkeit, Arbeit und Pension flexibel zu kombinieren. Doch Vorsicht! In der Praxis bringt diese Variante auch einige Fallstricke mit sich, warnt die Expertin: „Bei der Korridor-, Langzeitversicherten- und Schwerarbeitspension muss man einen Abschlag einkalkulieren. Diese betreffen jenen Teil der Pension, der vorzeitig bezogen wird.“

Weil bei der Teilpension zwei Einkommensquellen gleichzeitig bestehen – Gehalt und Pension – kann es außerdem bei der Arbeitnehmerveranlagung zu empfindlichen Steuernachzahlungen kommen. Diese muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres über FinanzOnline erfolgen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, wird empfohlen, freiwillige Vorauszahlungen beim Finanzamt zu leisten – mit dem Formular E220.

Abschläge können dauerhaft mehrere hundert Euro monatlich ausmachen.
Abschläge können dauerhaft mehrere hundert Euro monatlich ausmachen.(Bild: stock.adobe.com null)

„Um die finanziellen Auswirkungen besser einschätzen zu können, bietet die Arbeiterkammer Unterstützung an. Mit dem Teilpensionsrechner lassen sich das voraussichtliche Gesamteinkommen, mögliche Steuernachzahlungen und auch die spätere Pensionshöhe im Voraus berechnen und Risiken frühzeitig erkennen. Beides ist essenziell, um seine Pension fundiert planen zu können“, so Ohr-Kapral.

Alternative Altersteilzeit hat einen großen Vorteil
Ein anderes Modell, um die Arbeitszeit um 40 oder 60 Prozent zu reduzieren, ist die Altersteilzeit. Sie hat den großen Vorteil, dass Sozialversicherungsansprüche wie Pension, Krankengeld und Arbeitslosengeld in voller Höhe erhalten bleiben. Allerdings wurde die maximale Dauer im Zuge des Pensionspakets 2025 verkürzt. Wer 2026 in Altersteilzeit geht, kann diese noch viereinhalb Jahre nutzen. Ab 2029 sind es nur noch drei Jahre.

Die Arbeiterkammer bietet für die Pensionsplanung eigene Rechner an: www.altersteilzeit.arbeiterkammer.at und www.teilpensionsrechner.arbeiterkammer.at 

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