Steirer sind Vorreiter

Regeln für Fahrerlager: „Kaum noch Diskussionen“

Steiermark
11.03.2026 12:21

Die Steiermark ist ein Motorsportland, auch abseits des Red Bull Rings finden viele Rennen statt. Seit mehr als 20 Jahren gilt für die Fahrerlager ein einzigartiger Leitfaden. Dieser wurde nun überarbeitet. Hitzige Diskussionen wie einst sind mittlerweile die Ausnahme. 

„Es war ein jahrelanger Kampf, bis der Leitfaden akzeptiert war. Viele Veranstalter und Teilnehmer haben sich gewehrt“, blickt Klaudia Sonnleitner zurück. Die Mitarbeiterin in der steirischen Umweltanwaltschaft war schon bei der Erstellung des ersten Fahrerlager-Leitfadens Anfang der 2000er-Jahre beteiligt. In den vergangenen Jahren gab es dann „kaum noch Diskussionen“, die Einhaltung der Regeln funktioniert weitgehend, resümiert Sonnleitner.

Enduro-, Motocross- und Bergrennen, Rallys, Autocrash-Veranstaltungen, Oldtimer-Rennen und viele mehr: In der Steiermark findet eine Fülle an Motorsportveranstaltungen statt. Es ist das einzige Bundesland mit einem eigenen Geländefahrzeuggesetz – und das einzige mit einem daran anknüpfenden Fahrerlager-Leitfaden. 

Umweltmatten auch in Afrika Standard
Ausgangspunkt war einst die Suche nach Lösungen, um Boden und Wasser vor Verunreinigung, etwa durch Treibstoff und Schmiermittel, zu verhindern. „Über einen niederländischen Motorradclub haben wir Umweltmatten gefunden“, erinnert sich Eva Baumgartner. Die Leiterin eines Umwelttechnik-Büros in Gleisdorf wirkte einst und jetzt maßgeblich am Leitfaden mit. Diese Matten werden unter den Fahrzeugtanks platziert – und sind mittlerweile auch in Afrika Standard.

Weitere Themen sind unter anderem der Lärm- und Luftschutz oder die Entsorgung von kontaminiertem Material. Die Reinigung von Fahrzeugen ist beispielsweise nur mit Wasser (ohne zusätzliche Mittel) erlaubt. Der nun gemeinsam mit Veranstaltern und Motorsport-Experten überarbeitete Leitfaden berücksichtigt erstmals auch Elektro-Fahrzeuge.

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Die Palette reicht von der technischen Abnahme von Fahrzeugen über Vorgaben zur Abfallentsorgung bis zum Schutz von Boden und Grundwasser. 

Maximilian Lughofer

Bei Verstößen droht die Disqualifikation
In den Fahrerlagern wird laufend kontrolliert. Wer gegen die Regel verstößt, dem drohen neben Strafen von bis zu 1453 Euro die (wohl noch schmerzhaftere) sportliche Disqualifikation.

Der Leitfaden soll Veranstaltern Sicherheit geben und Diskussionen ersparen, betont Umweltanwalt Maximilian Lughofer, der zuletzt mit der Stellungnahme zur Prädatorenverordnung in die Schusslinie gekommen ist. „Auch andere Bundesländer wenden ihn an.“ Für den Red Bull Ring in Spielberg ist der Leitfaden übrigens nicht maßgeblich, für diesen gab es ja ein umfassendes UVP-Verfahren, es gelten eigene, strenge Vorgaben.  

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