Jubel für den Verbraucherschutz: Weil ein über Booking.com gebuchtes Hotel in Wien nicht über eine gültige Betriebsgenehmigung verfügte, musste eine Familie aus dem süditalienischen Lecce deshalb eine Nacht auf der Straße verbringen. Nun entschied ein italienisches Gericht zugunsten der Verbraucher – Booking.com muss Schadensersatz zahlen!
Vier Sterne versprochen – Asphalt bekommen: So hatte sich die italienische Familie ihren Urlaub in Wien wohl nicht vorgestellt. Nach Angaben des italienischen Gerichts hatte die Familie im Juni 2022 ein Vier-Sterne-Hotel in Wien reserviert und im Voraus bezahlt. Bei der Ankunft am späten Abend stellte sich jedoch heraus, dass die Unterkunft zwar existierte, aber nicht über die erforderlichen behördlichen Genehmigungen der Stadt Wien verfügte, um Gäste aufzunehmen.
Aufenthalt in Hotel nicht möglich
Trotz Kontaktaufnahme beim Kundenservice der Plattform blieb in der Nacht jede Hilfe aus – auch eine Ersatzunterkunft wurde nicht bereitgestellt. Die Familie konnte auch nicht im Hotel bleiben und musste mehrere Stunden im Freien ausharren. Erst am nächsten Tag fand sie in einem anderen Hotel eine Unterkunft.
Ein Friedensgericht in Lecce sah eine Vertragsverletzung durch die bekannte Buchungsplattform. Die Verantwortung beschränke sich nicht auf die reine Vermittlung, sondern umfasse auch eine Schutz- und Unterstützungspflicht gegenüber den Kunden.
Entschädigung wegen „verdorbenen Urlaubs“
Das Gericht sprach der Familie neben der Rückerstattung der Hotelkosten eine Entschädigung wegen „verdorbenen Urlaubs“ zu. Jedes Familienmitglied erhält demnach 250 Euro Schadenersatz. Das Urteil gilt als Signal für den Verbraucherschutz im Bereich digitaler Buchungsdienste, berichtete das Blatt.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.