Das Arbeitsmarktservice Oberösterreich verhängte im Vorjahr fast 28.000 Sanktionen, also Sperren des Arbeitslosengeldes – um knapp 40 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren. Meinen es also immer weniger ernst mit der Jobsuche? Nein, sagt AMS-Chefin Iris Schmidt. Es gebe mehrere andere Erklärungen.
Wer einen Termin beim AMS unentschuldigt verpasst oder einen Kurs schwänzt, dem kann das Arbeitsmarktservice vorübergehend das Arbeitslosengeld beziehungsweise die Notstandshilfe sperren. Knapp 28.000-mal sprach das AMS Oberösterreich im Vorjahr eine solche Sanktion gegenüber Jobsuchenden aus – um 38,5 Prozent öfter als 2021. Die Zahl der Arbeitslosen stieg im selben Zeitraum hingegen „nur“ um zehn Prozent – werden die Jobsuchenden also immer arbeitsunwilliger?
Wirtschaftsflaute macht Arbeitssuche schwieriger
„Nein, überhaupt nicht“, antwortet Iris Schmidt, Landeschefin des AMS. Sie liefert stattdessen andere Erklärungen: Den größten Anstieg gab es bei den unentschuldigt versäumten Meldeterminen – siehe Grafik unten. „Mehr arbeitslose Personen haben mehr Kontrollmeldetermine“, sagt Schmidt dazu.
Das Arbeitslosengeld beträgt grundsätzlich 55 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens im letzten Jahr. Zuschläge gibt es etwa, wenn die Bezieher Kinder haben. Das AMS kann die Auszahlung vorübergehend sperren.
Zudem hat das AMS in den letzten Jahren Jobsuchende öfter zu Kontrollterminen einbestellt. Schmidt erklärt das mit der wirtschaftlichen Entwicklung: „Bei steigender Arbeitslosigkeit und parallel weniger offenen Stellen tun sich unsere Kunden schwerer, wenn sie selbst aktiv nach Arbeit suchen. Damit sind wir mehr gefordert, mit ihnen ins Gespräch zu gehen.“
Verwaltungsumstellung sorgte für weiteres Plus
Ebenfalls ein Plus gab es bei den Sanktionen zur „Vereitelung einer Arbeitsaufnahme“ – darunter fällt etwa das Fernbleiben von AMS-Kursen. „Dieser Anstieg liegt daran, dass die Verwaltungspraxis angepasst wurde“, sagt Schmidt – der Zuwachs habe also administrative Ursachen.
Die Sanktionen werden nicht leichtfertig vergeben und man kann immer das Recht der Beschwerde in Anspruch nehmen.

Iris Schmidt, Chefin des AMS OÖ
Bild: Markus Wenzel
Missbrauch versus Sanktionen
Das Sperren des Arbeitslosengeldes ist für viele jedenfalls ein finanzieller Schlag. Die AMS-Chefin will die gesetzliche Grundlage dafür nicht bewerten. Nur so viel: „Der Gesetzgeber hat den Missbrauch der Arbeitslosenleistung den Sanktionen gegenübergestellt.“ Bei unentschuldigt verpassten Meldeterminen hält sie es für „zumutbar“, vorher anzurufen. „Wir verwalten das Geld der sozialversicherten Gemeinschaft nach gesetzlichen Regeln. Und diese besagen: Wenn ich einen Termin habe, muss ich ihn wahrnehmen.“
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