Grüne, Neos und SPÖ bringen Antrag im Vorarlberger Landtag ein, um der „fiktiven Archivierung“ ein Ende zu setzen. Der Grund dafür: Unter diesem Deckmäntelchen würde sich die ÖVP-geführte Landesregierung weigern, brisante E-Mails an den ehemaligen Landesstatthalter herauszugeben.
Die Mitglieder der ÖVP-geführten Landesregierung weigern sich nach wie vor, brisante E-Mails herauszugeben, die Interventionen beim ÖVP-Wirtschaftsbund belegen, klagen die Mitglieder der Oppositionsparteien. Konkret geht es um zwei Beschwerden: Zum einen soll sich der damalige Geschäftsführer von Spar Vorarlberg mit einem Anliegen an den ehemaligen Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser gewandt haben, zum anderen sollen auch die Verantwortlichen der Lecher Seilbahnen versucht haben, beim ÖVP-Wirtschaftslandesrat zu intervenieren.
„Weiterer Versuch, Transparenzrechte auszuhebeln“
Dieser E-Mail-Verkehr ist nicht einsehbar, da die Mitglieder der Landesregierung damit argumentieren, dass die E-Mails „fiktiv“ im Landesarchiv lägen und damit nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz fallen würden. „Was hier passiert, ist kein Verwaltungsdetail, sondern ein weiterer ÖVP-Versuch, Transparenzrechte auszuhebeln. Unter dem Deckmantel einer rechtlich höchst fragwürdigen fiktiven Archivierung werden zentrale Unterlagen unter Verschluss gehalten. Besonders schwer wiegt das, weil es um Vorgänge im Umfeld des Wirtschaftsbundes geht – also genau um jenes System, das das Vertrauen in Politik und Verwaltung in Vorarlberg in den letzten Jahren massiv beschädigt hat“, begründen Eva Hammerer (Grüne), Claudia Gamon (Neos) und Reinhold Einwallner (SPÖ) ihren nun eingebrachten Antrag, der „fiktiven Archivierung“ ein Ende zu setzen.
Gefordert werden klare gesetzliche und organisatorische Regeln: Unterlagen müssen entweder tatsächlich ins Landesarchiv übernommen werden oder bis dahin uneingeschränkt dem Informationsfreiheitsrecht unterliegen. Zudem brauche es ein rechtskonformes digitales Archivsystem mit klaren Zuständigkeiten, nachvollziehbaren Archivierungszeitpunkten und effektivem Rechtsschutz. Informationsfreiheit sei keine Fleißaufgabe.
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