Im Fall um die Zwölfjährige, die im OP-Saal der Grazer Neurochirurgie an einem Patienten Hand angelegt haben soll, wurde auch gegen die Krankenanstaltengesellschaft (Kages) ermittelt – unter anderem wegen des Verdachts zu vertuschen. Das Verfahren wurde nun eingestellt.
Mit Freisprüchen im Zweifel endete, wie berichtet, der Prozess gegen jene Ärztin, deren Tochter (12) einem Notfalls-Patienten im Zuge einer Operation den Kopf aufgebohrt haben soll. Auch ihr junger Kollege, der zum Zeitpunkt des Eingriffs gerade noch kein Facharzt war und unter den Fittichen der Neurochirurgin stand, wurde im Zweifel freigesprochen.
Wie bekannt, hat die Staatsanwaltschaft Graz volle Berufung angemeldet, die Causa ist somit noch nicht abgeschlossen. Nach der Urteilsausfertigung erhält das Landesgericht für Strafsachen Graz den Akt. Dort entscheidet ein Dreier-Richter-Senat – abgesehen von einer allfälligen Aufhebung des Urteils – endgültig über den Ausgang.
Eine Pflichtverletzung konnte nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden.

Christian Kroschl, Sprecher Staatsanwaltschaft Graz
Bild: Christian Jauschowetz
Im Zuge dessen stand auch die Kages im Visier der Justiz. Die Frage der Verbandsverantwortlichkeit und dahingehend ablauforganisatorische Prozesse, wie der Zugang zum OP-Saal, oder die OP-Dokumentation, wurde gestellt, ebenso, ob trotz des bekannten Zuwiderhandelns versucht wurde, zu vertuschen. Nun ist klar: Die Ermittlungen wurden eingestellt. „Eine Pflichtverletzung konnte nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden“, sagt Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz.
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