Nicht geklaut habe sie – die Sachen seien ihr geschenkt geworden, behauptete die Pflegerin (35) am Tiroler Landesgericht in Innsbruck. Doch mit dieser Geschichte kam sie nicht besonders weit, der Richter glaubte dem Zeugen.
Vor Gericht stand am Donnerstag eine Pflegerin (35) aus Rumänien, der vorgeworfen wurde, ihre zu betreuende 91-Jährige bestohlen zu haben. Es handelte sich dabei um Goldschmuck, Ohrringe und Ringe sowie wertvolle Rosenthal-Teller, Swarovski-Figuren und einen Fleischwolf. Bis auf den Schmuck wurde alles in ihrem Koffer gefunden, doch die Angeklagte beteuerte: Ihr wurden die Dinge vom Erwachsenenvertreter und Nachbar der Seniorin geschenkt. Die Ohrringe seien schon verschwunden gewesen, als die Dame aus dem Krankenhaus kam und auch die Ringe habe sie nicht.
War alles nur ein Racheakt?
Der Nachbar widerspricht: Er habe ihr die Sachen nicht geschenkt, er hätte auch gar kein Recht dazu. Vom Richter gefragt, warum der Erwachsenenvertreter lügen sollte, antwortete die Beschuldigte, dass es sich wohl um Rache handle, weil sie sich beschwert habe, ihre Pausen seien zu kurz. Und sie versicherte erneut: Nicht nur einmal habe er ihr die Teller, die Figuren und den Fleischwolf geschenkt – beim Kofferpacken kurz vor ihrer Abreise habe sie sogar noch einmal nachgefragt, und es sei ihr wieder bestätigt worden.
Diebesgut inzwischen durchgegeben
„Alles gelogen“, stritt der Nachbar ab, was bei der Angeklagten für entsetzte Blicke und Kopfschütteln sorgte. Das nützte ihr aber nichts – der Richter glaubte dem Mann. Schuldspruch bei den gefundenen – und inzwischen wieder zurückgegebenen – Sachen. Bei den verschwundenen Ringen ist zu viel im Unklaren – Freispruch. Insgesamt mildernde Umstände, da keine Vorstrafen und Rückgabe der Gegenstände: 240 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon bedingt.
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