34-Jähriger rastet aus

„Jetzt hast du ein Problem. Ich stech’ dich ab!“

Vorarlberg
05.01.2026 18:35

Mehrfach vorbestrafter Österreicher wollte sich am Feldkircher Bahnhof nicht von einem Mitarbeiter der mobilen Streife maßregeln lassen und drohte mit Mord. Nun stand in Feldkirch vor Gericht. 

Dass mit dem Angeklagten nicht gut Kirschen essen ist, zeigen seine acht zum Teil einschlägigen Vorstrafen. Jetzt sitzt der 34-jährige Monteur schon wieder vor Gericht. Alles nur deshalb, weil er sein Alkohol- und Aggressionsproblem nie in den Griff bekommen hat. Diesmal wird ihm wegen eines folgenschweren Ausrasters im Oktober am Bahnhof Feldkirch der Prozess gemacht. Das Opfer, ein 28-jähriger Security-Mitarbeiter der ÖBB, hatte den Betrunkenen verwiesen, weil dieser das Rauchverbot in der Bahnhofshalle ignorierte.

Satte 2,3 Promille
Als er kurz darauf mit einem Tschick im Mund zurückkehrt und der Security ihm erneut den Einlass verwehrt, droht ihm der Angeklagte mit den Worten: „Jetzt hast du ein Problem. Ich stech’ dich ab!“ Daraufhin alarmiert der Bedrohte die Polizei, die den Aggressiven noch im Bahnhofsgelände festnimmt. Ein durchgeführter Alkoholtest bei dem Mann ergibt 2,3 Promille.

Im Prozess am Landesgericht Feldkirch bekennt sich der 34-Jährige zur Straftat der gefährlichen Drohung schuldig. „Ich hatte an dem Tag Streit mit meiner Freundin und war traurig.“ Aus Angst, sie zu verlieren, habe er im Kummer zwei Flaschen Wein getrunken. Was dann vorgefallen sei, wisse er nicht mehr. Jedenfalls habe er dem Opfer einen Brief geschrieben und sich darin für sein Verhalten entschuldigt. Dennoch drohen dem Angeklagten bis zu einem Jahr Gefängnis.

Richterin Franziska Klammer sprach das Urteil.
Richterin Franziska Klammer sprach das Urteil.(Bild: Chantall Dorn)

Sein Verteidiger bittet um Nachsicht. Um seinem Leben eine entscheidende Wende zu geben, habe sich der in Konkurs befindliche Delinquent erneut für ein Anti-Aggressionsprogramm angemeldet und sei auch mit der Entzugsklinik Maria Ebene in Kontakt. Richterin Franziska Klammer sieht am Ende von der Verhängung der Höchststrafe ab. Aufgrund der zahlreichen Vorstrafen lautet das Urteil dennoch sechs Monate Gefängnis. Allerdings verzichtet sie auf den Widerruf einer ehemals zur Bewährung ausgesetzten Strafe von vier Monaten.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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